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#EU leitet Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn und Polen ein

EU leitet Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn und Polen ein

Als Reaktion auf umstrittene Regelungen gegen Homosexuelle und Transsexuelle in Ungarn und Polen hat die EU ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die beiden Mitgliedstaaten eingeleitet. Einen entsprechenden Brief schickte die EU-Kommission am Donnerstag an die Regierungen in Warschau und Polen. Zuletzt hatten ein ungarisches Gesetz zur Informationsbeschränkung für Homosexualität sowie „LGTBQ-freie Zonen“ in einigen Teilen Polens für Empörung in der EU gesorgt.

„Europa wird niemals zulassen, dass Teile unserer Gesellschaft stigmatisiert werden: sei es wegen der Person, die sie lieben, wegen ihres Alters, ihrer politischen Meinung oder aufgrund ihres religiösen Glaubens“, erklärte EU-Kommissionschefin Ursula von der Leyen.

In Ungarn war in der vergangenen Woche ein Gesetz in Kraft getreten, das „Werbung“ für Homo- und Transsexualität verbietet. Dies betrifft auch Bücher oder Filme zu diesem Thema. Von der Leyen hatte das Gesetz als „Schande“ bezeichnet und mit rechtlichen Schritten gedroht, sollte Budapest den Text nicht korrigieren. Ungarns rechtsnationalistischer Regierungschef Viktor Orbán lehnte eine Rücknahme des Gesetzes ab und warf der EU im Gegenzug eine „beispiellose Kampagne“ gegen sein Land vor.

Für Polen befand die Kommission, dass das Land nicht vollständig und angemessen auf ihre Befragung über die Ausrufung sogenannter „LGBT-freier Zonen“ in einigen Regionen und Kommunen geantwortet habe.

Polen und Ungarn haben nun zwei Monate Zeit, auf das Schreiben der EU-Kommission zu reagieren. Andernfalls kann die Kommission das Verfahren bis vor den Europäischen Gerichtshof bringen.

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