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#EU-Parlament fordert Vernichtungsverbot für unverkaufte Textilien

Es gibt EU-Gesetze, deren Wirkung sich erst Jahre nach ihrer Verabschiedung entfaltet, dann aber mit voller Wucht. Das beste Beispiel dafür ist die Ökodesign-Richtlinie. Die hätten viele Europäer wohl nie wahrgenommen, wenn die Europäische Kommission nicht unter Rückgriff auf das Gesetz einst die klassische Glühbirne verboten hätte. Das Gesetz erlaubt der Kommission, Mindestanforderungen für den Energieverbrauch von Geräten wie Fernsehern, Staubsaugern und Spülmaschinen festzulegen. Sie macht davon reichlich Gebrauch, um die Energiewende auch im Kleinen voranzutreiben. Die EU spare so schon heute Energie in Höhe des Verbrauchs von Polen, betont sie.

Schon im vergangenen Jahr hat die EU-Kommission vorgeschlagen, die Ökodesign-Regeln auf beinahe alle Waren auszuweiten. Nur Lebens-, Futter- und Arzneimittel sowie Fahrzeuge bleiben außen vor. Sie will die betroffenen Produkte konsequent auf Nachhaltigkeit trimmen. Ziel sind nicht nur Mindestanforderungen für Energie- und Ressourcenverbrauch, sondern auch für andere Nachhaltigkeitskriterien von der Reparierbarkeit und der Haltbarkeit über den Anteil von recycelten Vorprodukten bis hin zum CO2-Fußabdruck. Der Ministerrat der EU-Staaten hat sich diesem Ziel schon im Mai angeschlossen. An diesem Mittwoch will nun das Europaparlament nachziehen. Eine ausreichende Mehrheit gilt als sicher.

„Nachhaltigkeit wird damit zur Norm auf dem Binnenmarkt“, betont die Europaabgeordnete Anna Cavazzini von den Grünen. Verbraucherinnen und Verbraucher könnten künftig sicher sein, dass ihr T-Shirt, Sofa oder Waschmittel Mindestkriterien erfülle, um Klima, Umwelt und Ressourcen zu schonen. Durch an das jeweilige Produkt angepasste Vorgaben zur Haltbarkeit, dem Rezyklatanteil und der Energieeffizienz werde Kreislaufwirtschaft Realität in der EU. „Müll wird zum Designfehler.“ Das Europaparlament fordert die Kommission mit seinem Beschluss auf, mit den seiner Ansicht nach kritischsten Produkten anzufangen. Dazu zählt es Stahl und Aluminium, Textilien und Möbel, Reifen und Informationstechnik. Schon die EU-Kommission hatte Fast Fashion bei der Präsentation des Vorschlags Priorität eingeräumt.

Reparaturskala und digitaler Produktpass

Die EU-Ökodesign-Regeln verpflichten die Kommission nicht dazu, für alle Produkte auch tatsächlich Vorgaben zu machen. Die Industrie kann diese auch durch Selbstverpflichtungen vermeiden. Das Parlament will diese allerdings auf ein Minimum beschränken. Grundsätzlich gilt, dass der Ministerrat und das Europaparlament die Vorschläge der EU-Kommission für die Mindestanforderungen blockieren können. Das geht aber nicht mit einfacher Mehrheit.

Das Parlament fordert zudem die Einführung eines Produktpasses und einer Reparaturskala. Der digitale Produktpass soll es ermöglichen, etwa per QR-Code Informationen zu Produkt und Anforderungen abzurufen. Die Reparaturskala soll angeben, wie leicht ein Produkt zu reparieren ist. Der Beschluss sieht auch vor, dass die Hersteller die Reparierbarkeit von Produkten nicht dadurch einschränken dürfen, dass sie die Demontage wichtiger Bauteile verhindern oder den Zugang zu Reparaturinformationen und Ersatzteilen auf autorisierte Reparaturbetriebe beschränken.

Auch auf die Kritik an der Praxis von Unternehmen wie Amazon, zurückgeschickte Neuwaren zu zerstören, geht das Parlament ein. Die Kommission wollte die Unternehmen zunächst nur verpflichten, Informationen darüber bereitzustellen, wie viele Produkte sie zerstören. Der Ministerrat hat die Kommission aufgefordert, einen Vorschlag für ein Verbot der Vernichtung unverkaufter Textilien vorzulegen. Darauf hatten allen voran die Bundesregierung und die französische Regierung gedrungen.

Eingebautes Verfallsdatum soll verboten werden

Das Europaparlament geht noch darüber hinaus. Es verlangt von der Kommission Vorschläge für ein Verbot der Vernichtung unverkaufter Textilien, Schuhe und Elektrogeräte, und das ein Jahr nach dem Inkrafttreten der neuen Regeln. Nach zwei Jahren sollen Verbote für weitere Produktgruppen folgen. Damit werde einer riesigen Ressourcenverschwendung endlich ein Riegel vorgeschoben, sagt die SPD-Europaabgeordnete Delara Burkhardt.

Neu eingeführt wird zudem eine Definition von „vorzeitigem Verschleiß“. Dabei geht es um Produkte, die mutmaßlich von den Herstellern so entworfen werden, dass ihre Lebensdauer begrenzt ist. Das Europäische Parlament will so etwas mit dem Gesetz schlicht untersagen. Dazu zählt es auch, dass Hersteller innerhalb eines „angemessenen Zeitraums“ keine Ersatzteile oder Software-Updates mehr bereitstellen. „Diese Praxis hat System: Unternehmen begrenzen oft die Lebensdauer ihrer Produkte, sodass man frühzeitig gezwungen ist, sich ein neues Gerät zu kaufen“, betont Burkhardt. Das sei nicht nur „Ressourcenwahnsinn“, sondern führe auch dazu, dass sich die Unternehmen auf Kosten der Verbraucher eine goldene Nase verdienten.

Nach dem Votum muss sich das Europaparlament noch mit dem Ministerrat auf eine gemeinsame Position verständigen. Erst dann können die neuen Ökodesign-Regeln in Kraft treten.

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