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#EU-Rettungsfonds nimmt erste Hürde

EU-Rettungsfonds nimmt erste Hürde

Der Bundestag hat mit großer Mehrheit den Regelungen für die Einführung eines EU-Aufbaufonds in Höhe von rund 750 Milliarden Euro zugestimmt. Mehr als zwei Drittel der Parlamentarier befürworteten den zugrundeliegenden Gesetzesentwurf in einer namentlichen Abstimmung. Mit dem bisher einmaligen Rettungspaket sollen die EU-Staaten finanzielle Unterstützung bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie erhalten. Es umfasst erstmals die Möglichkeit der EU, sich im großen Stil selbst am Kapitalmarkt zu verschulden. Bisher finanziert sie sich ausschließlich aus den Haushalten der EU-Mitgliedstaaten.

Corinna Budras

Außenstaatsminister Michael Roth (SPD) betonte in der Debatte, der geplante Fonds sei ein „klares Signal, dass wir niemanden alleinlassen“. Der Fonds und dessen Finanzierung sei ein „notwendiger und längst überfälliger“ Schritt auf dem Weg in die Fiskalunion.

So einmütig wie das Abstimmungsergebnis war die Debatte im Bundestag jedoch nicht. Im Gegenteil: Die Union zeigte sich empört, über die Äußerungen des Staatssekretärs, der unverblümt den Weg in die Fiskalunion beschwor. Ein solcher Schwenk in der EU-Politik wäre jedoch ausladender, als der Union lieb sein kann, die stets auf den Ausnahmecharakter der beschlossenen Maßnahme pocht. Eine Fiskalunion weise er ausdrücklich zurück, sagte der CDU-Politiker Eckardt Rehberg in seiner spontan geänderten Rede. „Wahlkampf können wir ab der ersten Juliwoche machen“, sagte er an Roth gewandt.

Schlagabtausch im Parlament

Der Schlagabtausch lässt die Auseinandersetzungen erahnen, die in den kommenden Monaten kommen könnten. Bisher war die Kritik an dem geplanten Schuldenberg vor allem in Fachkreisen geäußert worden. Die weitreichenden Beschlüsse des Europäischen Rates im vergangenen Jahr sind angesichts der dramatischen finanziellen Folgen der Corona-Krise bisher auf breite Zustimmung gestoßen. Inzwischen wird der Unmut lauter: Für Kritik sorgt die Weichenstellung, die der EU die Möglichkeit eigener Schulden ermöglicht. So schrieb der Rechtsprofessor Mathias Herdegen in einem Gastbeitrag für die F.A.Z.: Der Wiederaufbaufonds setze eine „dauernde Schuldenspirale in Gang“, die noch Generationen auf den Schultern lasten werde.

Den EU-Plänen zufolge sollen aus dem Corona-Hilfsfonds 390 Milliarden Euro als Zuschüsse verteilt werden, die restlichen 360 Milliarden Euro sollen als Kredite fließen. Das Geld muss von den Empfängern an die EU-Kommission zurückgezahlt werden, die dann damit die entsprechenden Schulden tilgt. Insgesamt sollen die Corona-Schulden der EU bis 2058 zurückgezahlt sein. Um höhere Beiträge der Mitgliedstaaten zu verhindern, soll die Tilgung über neue EU-Einnahmen finanziert werden: Beschlossen ist ab 2021 eine Abgabe auf Plastikmüll, es werden aber weitere Finanzierungsmöglichkeiten diskutiert, etwa über eine Digitalsteuer.

Viele EU-Staaten haben schon zugestimmt

Bisher haben mehr als die Hälfte der EU-Staaten den Eigenmittelbeschluss ratifiziert. Damit die EU-Kommission mit der Schuldenaufnahme beginnen kann, müssen alle Staaten zustimmen. Mit dem Beschluss des Parlaments ist in Deutschland die erste Hürde genommen, es stehen allerdings noch weitere an. Die wohl größte dürften die rechtlichen Bedenken sein, die gegen den Eigenmittelbeschluss des Europäischen Rates eingewendet werden. Das „Bündnis Bürgerwille“ um den Wirtschaftsprofessor und Mitgründer der AfD Bernd Lucke hat schon am Montag angekündigt, mit einer Verfassungsbeschwerde nach Karlsruhe zu ziehen. Am Donnerstag zogen die einstigen Weggefährten nach: Die AfD will ebenfalls das Bundesverfassungsgericht in einem Eilverfahren einbinden.

Mit dem Wiederaufbaufonds werde die EU zu einem „hochbudgetierten Suprastaat“, sagte der Haushaltspolitiker Peter Boehringer in einer Pressekonferenz. „Das ist ein Verfassungsbruch mit Ansage – und zwar ziemlich frech.“ Er monierte unter anderem einen Verstoß gegen das Budgetrecht und die Integrationsverantwortung des Bundestages ebenso wie eine Verletzung der Souveränität und des Demokratieprinzips. Sein Parteikollege Albrecht Glaser, finanzpolitischer Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, rechnete öffentlichkeitswirksam, wenngleich auf hypothetischer Basis vor, wie viel Bundeshaushalte Deutschland aufwenden müsste, um den Schuldenberg allein abzutragen: nämlich zwei.

Nach dem Bundestag wird nun voraussichtlich der Bundesrat am Freitag entscheiden, dann könnte der Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier das Gesetz ausfertigen. AfD-Politiker Boehringer ebenso wie die Kläger aus dem Bürgerbündnis gehen jedoch davon aus, dass er damit warten wird, bis das Verfassungsgericht entscheidet.

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