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#EU setzt Polen und Ungarn letzte Frist

EU setzt Polen und Ungarn letzte Frist

Die Europäische Union hat Ungarn und Polen eine Frist bis Mittwochfrüh gesetzt, um ihr Veto gegen das Corona-Paket zurückzunehmen. Sollten die beiden Mitgliedstaaten bis dahin nicht signalisiert haben, dass sie zu einem Kompromiss bereit seien, müssten die verbleibenden 25 Staaten zu „Plan B“ übergehen, sagten Diplomaten am Montag in Brüssel.

Hendrik Kafsack

Das sei kein Ultimatum, hieß es. Um das 1,8 Billionen Euro umfassende Corona-Paket aus EU-Haushalt und Aufbaufonds rechtzeitig in Kraft setzen zu können, brauche die EU aber schnell Klarheit. Das müsse keine fertig ausformulierte Vereinbarung sein, es müsste aber sehr wohl eindeutige Signale geben. Beim Gipfeltreffen der Staats- und Regierungschefs Ende der Woche könne allenfalls noch über Details verhandelt werden.

Ungarn und Polen blockieren das Corona-Paket, weil sie die darin vorgesehene Verknüpfung der EU-Hilfen mit der Rechtsstaatlichkeit verhindern wollen. Die EU könnte Staaten, die gegen ihre Standards zur Rechtsstaatlichkeit verstoßen, dann Geld aus Haushalt und Aufbaufonds kürzen.

Die deutsche EU-Ratspräsidentschaft hat Ungarn und Polen offenbar Kompromissvorschläge vorgelegt, um ein Einlenken zu erleichtern. Details dazu wurden am Montag nicht bekannt. Der Rechtsstaatsmechanismus werde aber nicht in Frage gestellt, hieß es.

Diplomaten hatten zuletzt unter anderem eine Erklärung ins Spiel gebracht, die Ungarn und Polen zusichern würde, dass der Rechtsstaatsmechanismus nicht genutzt werde, um sie zu Zugeständnissen in der Migrationspolitik zu zwingen. Der ungarische Ministerpräsident Viktor Orbán hatte mehrmals behauptet, der Rechtsstaatsmechanismus sei darauf angelegt, die Staaten zu bestrafen, die keine Migranten aufnehmen wollten. Als „Plan B“ könnten die anderen 25 Mitgliedstaaten zumindest den 750 Milliarden Euro umfassenden Corona-Aufbaufonds ohne Ungarn und Polen in Kraft setzen.

Die Vorbereitungen dafür laufen in der Kommission auf Hochtouren. Sie prüft dafür verschiedene Varianten. Die Aufnahme der Schulden für den Fonds könnte wie bei der EU-Arbeitslosenversicherung „Sure“ über freiwillige nationale Garantien statt über den EU-Haushalt erfolgen.

Keine Lösung gäbe es damit für den Haushalt 2021. Für die EU würde von Januar an ein Nothaushalt gelten. Sie stünde nicht ohne Mittel da. Spürbare Ausgabenkürzungen wären aber unvermeidlich.

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