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#Faeser schweigt, die Fraktion fordert Aufklärung

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Der Fall des hessischen Abgeordneten Marius Weiß (SPD) hat auch dessen Landtagsfraktion beschäftigt. Wie ein Sprecher auf Nachfragen der F.A.Z. mitteilte, drückten die Abgeordneten dabei die Erwartung aus, „dass die im Raum stehenden Vorwürfe schnell aufgeklärt werden und dass der betreffende Abgeordnete diesen Klärungsprozess aktiv unterstützt.“

Weiß, der zu den stellvertretenden Vorsitzenden seiner Fraktion zählt, soll seinen kostenlosen Parkausweis für den Landtag gefälscht und die Nachbildung seiner Frau überlassen haben. Sie verfügt zwar als Mitarbeiterin des Apparates ebenfalls über eine Parkerlaubnis. Die gilt aber nicht in den Sitzungswochen des Parlaments. Weiß hingegen kann wie alle Landtagsabgeordneten mit der Plakette hinter der Windschutzscheibe seines Wagens jederzeit in den Gebäudekomplex einfahren.

Wie berichtet, hat die Staatsanwaltschaft Wiesbaden ein Ermittlungsverfahren wegen Urkundenfälschung eingeleitet (F.A.Z. vom 30. März). Die SPD-Landtagsfraktion, die am Dienstag zu einer Klausurtagung in Potsdam zusammenkam, betont, „dass die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens durch die Staatsanwaltschaft nicht gleichbedeutend ist mit der Feststellung einer strafrechtlichen Schuld“ sei.

Faeser schweigt als Landesvorsitzende

Die schriftliche Stellungnahme endet mit dem Satz: „Ob und gegebenenfalls welche Konsequenzen der Vorgang für die personelle Aufstellung der SPD-Landtagsfraktion haben kann, werden die Fraktionsmitglieder entlang der Entwicklung des Aufklärungsprozesses bewerten.“

Weiß, der dem Landtag seit 2008 angehört, tritt im Wahlkreis Untertaunus regelmäßig als Direktkandidat an, konnte sich dort aber bislang nicht durchsetzen und zog darum immer über die Landesliste seiner Partei ins Parlament ein – zuletzt auf dem elften Rang. Über die Aufstellung der Liste für die Wahl am 8. Oktober entscheidet die hessische SPD Mitte Juni.

Dabei hat Bundesinnenministerin Nancy Faeser ein gewichtiges Wort mitzureden. Sie ist Vorsitzende des hessischen Landesverbandes und Spitzenkandidatin der Partei. Die Frage, ob die hessische SPD mit Weiß wie bisher in den Landtagswahlkampf ziehen werde, ließ sie am Donnerstag unbeantwortet.

Es geht um eine Straftat. „Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“ So steht es im Strafgesetzbuch. Schon der Versuch ist strafbar.

Das der Tatbestand durch die Fälschung eines Parkausweises oder die Nutzung der Nachbildung grundsätzlich erfüllt ist, zeigt die Rechtsprechung. Zu Gerichtsverhandlungen kommt es beispielsweise im Zusammenhang mit den Regeln der Kommunen zum Anwohnerparken.

Die Fälschung der entsprechenden von den Städten oder Kreisen ausgegebenen Ausweisen führt zwar nicht ins Gefängnis. Aber Geldstrafen in drei oder vierstelliger Höhe je nach den individuellen Umständen sind keine Seltenheit.

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