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#„Fehler in Aufklärung führte zu Tod“

„Fehler in Aufklärung führte zu Tod“

Die ersten fünf Jahre seines Lebens hätte der Junge seine Mutter um sich haben können. Er wäre nicht nur von ihr umsorgt worden, sondern hätte für den Rest seines Lebens eine Erinnerung an seine Mutter aufbauen können. Stattdessen starb die Frau, als ihr heute fünf Jahre alter Sohn erst ein paar Monate alt war.

Karin Truscheit

Sie litt an Gebärmutterhalskrebs, hätte jedoch mit ihrer Erkrankung laut einem medizinischem Gutachten vermutlich noch mindestens fünf Jahre nach der Geburt ihres Sohnes überlebt. Doch sie brach die Behandlung der Strahlentherapie ab und vertraute ihrer Heilpraktikerin, bei der sie parallel in Behandlung war und die sie unter anderem mit Schlangengift behandelte. Zwar hatte die Heilpraktikerin nicht „aktiv“ zum Abbruch geraten: Es wäre aber ihre Aufgabe gewesen, ihr von diesem Abbruch der lebensrettenden Therapie abzuraten – so sieht es die 1. Zivilkammer des Oberlandesgerichts München in einem am Donnerstag verkündeten Grundsatzurteil.

Zudem hätte die Heilpraktikerin der Frau zur Wiederaufnahme der Therapie raten müssen. Dieses „über Wochen fortgesetzte Unterlassen“ sei „unverantwortlich und aus Sicht eines verantwortungsbewussten Heilpraktikers schlechterdings unverständlich“. Das Gericht hat die Heilpraktikerin daher zur Zahlung von Schmerzensgeld in Höhe von 30.000 Euro verurteilt, sowie zur Zahlung von rund 7000 Euro als Folge des entgangenen Unterhalts durch die Mutter.

Der Tumor hatte sich schon zurückgebildet

Anfang 2015 hatten Ärzte bei der schwangeren Frau einen Zervikaltumor festgestellt. Der Tumor wurde entfernt, im April kam ihr Sohn zur Welt. Doch die Krebserkrankung bestand nach wie vor, die Ärzte rieten zur Strahlentherapie, die junge Frau willigte ein. Im Juni 2015 brach sie die Behandlung ab, obwohl die Bestrahlung angeschlagen hatte – der Tumor hatte sich schon zurückgebildet. Im Oktober starb sie im Alter von 27 Jahren. Nach ihrem Tod hatte der Vater des Jungen im Namen seines Sohns Klage beim Landgericht Passau eingereicht. Doch das Landgericht wies die Klage im April 2018 ab, der Vater wandte sich an die nächste Instanz.

Seitens der Ärzte war die Frau vor dem Abbruch der Krebstherapie gewarnt worden: Sie unterschreibe damit ihr „Todesurteil“. Die Heilpraktikerin, die sich auch als „Malerin von Seelenbildern“ bezeichnete, soll sie hingegen in Mails darin bestärkt haben, auf ihre innere Stimme zu hören, sie habe ein gutes Immunsystem.

Doch vor dem Oberlandesgericht hatte ein Sachverständiger, der auch Heilpraktiker ist, dargelegt, dass Schlangengift-Präparate bei der Patientin nicht als „alleinige Therapie“ hätten angesehen werden dürfen. Darüber hätte die Heilpraktikerin aufklären müssen. Das Oberlandesgericht wertet diesen Aufklärungsfehler als „groben Behandlungsfehler“ im weiteren Sinne. Die unzureichende Aufklärung sei „ursächlich“ für den Tod der Mutter gewesen. Eine Revision ist nicht zugelassen.

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