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#Finanzkolumne: Arbeiten im Krisengebiet: Welche Versicherungen sind sinnvoll?

„Finanzkolumne: Arbeiten im Krisengebiet: Welche Versicherungen sind sinnvoll?“




Wenn man in einem Gefahrengebiet arbeitet, ist eine gute Absicherung bei Unfällen oder Krankheiten unerlässlich. Doch welche Versicherungen sind dafür notwendig?

Tagtäglich verfolgen wir die Berichterstattung zu Krieg- und Krisen in der Welt. Man mag sich kaum vorstellen, wie es ist, vor Ort zu sein. Dabei gibt es viele Menschen, die aus beruflichen Gründen in Gefahrenregionen reisen, um dort zu arbeiten. Wie sind Entwicklungshelfer, Journalisten oder auch Geschäftsleute im Ausland eigentlich geschützt? Welche Versicherungen sollten sie haben?

An erster Stelle steht hier die Krankenversicherung. Wird man von einem Arbeitgeber oder Auftraggeber beruflich ins Ausland geschickt, fällt man unter das Entsendegesetz. Danach muss der Arbeitgeber die Behandlungskosten im Krankheitsfall übernehmen.

Eine Auslandskrankenversicherung ist ratsam

Zwar erhält dieser die Kosten von der gesetzlichen Krankenkasse erstattet, jedoch nur bis zur Höhe, in der sie im Inland entstanden wären. Auch ist nicht alles bei der gesetzlichen Krankenkasse abrechenbar. So muss der Krankenrücktransport immer über eine zusätzliche private Auslandskrankenversicherung abgesichert werden. Aus diesem Grund sollte, wer Mitarbeitende entsendet, immer zusätzlich eine private Auslandskrankenversicherung für diese abschließen.

Fragen zum Versicherungsschutz beantwortet die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland (DVKA) in Bonn. Auch wer privat krankenversichert ist, sollte seinen Vertrag genau prüfen. Oft werden Aufenthalte in Kriegsgebieten vom Schutz ausgeschlossen. Eine zusätzliche private Auslandsreisekrankenversicherung mit Einschluss für Krisen- und Kriegsgebieten bietet beispielsweise der Bund deutscher Auslands-Erwerbstätiger e.V. (BDAE) über den Aidworker Schutz. Generell gilt, dass nur das passive Kriegsrisiko abgesichert ist. Versichert ist also nur, wer nicht selbst am Krieg teilnimmt.

Auslandsarbeit der Berufsgenossenschaft melden

Wer ins Ausland reist, um dort zu arbeiten, sollte seinen Arbeitseinsatz vorsorglich spätestens zehn Tage vor Reiseantritt der zuständigen Berufsgenossenschaft melden. Im Falle eines Unfalls oder einer Erkrankung ist dann klar, dass das Schadensereignis nicht während eines privaten Urlaubs eingetreten ist. Berufsgenossenschaften bieten sehr gute Leistungen bei Arbeits- und Wegeunfälle sowie bei Berufskrankheiten, auch bei beruflichen Auslandsaufenthalten.

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Gerade in Kriegs- und Krisengebieten besteht eine erhöhte Gefahr für den Verlust der Arbeitskraft. Eine Unfallversicherung reicht hier meist nicht, da diese häufig Leistungen in Gefahrengebieten ausschließen. Das Augenmerk sollte auf einer guten Berufsunfähigkeitsversicherung liegen. Diese leistet auch beim Aufenthalt in gefährlichen Regionen. Dieser Schutz sollte vor Reiseantritt unbedingt geprüft werden.

Bei jedem Aufenthalt im Ausland muss man sich an die dortigen Regeln halten. In Krisensituationen kann dies noch schneller zu Problemen führen. Der Fall, dass man Fehler macht und plötzlich für Schäden haften soll, muss versichert sein. Als beruflich entsendete Person sollte man daher über den Arbeitgeber oder selbst passend haftpflichtversichert sein.

Zur Person: Sascha Straub ist Fachmann für Finanzfragen und Versicherungen bei der Verbraucherzentrale Bayern.

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