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#Frankfurter CDU fordert Rücktritt von Rathauschef Feldmann

„Frankfurter CDU fordert Rücktritt von Rathauschef Feldmann“

Die Staatsanwaltschaft Frankfurt hat nach Informationen der F.A.Z. Anklage gegen den Frankfurter Oberbürgermeister Peter Feldmann (SPD) im Zusammenhang mit der AWO-Affäre erhoben. Die Behörde ermittelt seit etwa einem Jahr wegen des ­Verdachts der Vorteilsnahme gegen das Stadtoberhaupt. Es geht um die Frage, ob er 2015 seinen Einfluss nutzte, um seiner damaligen Lebensgefährtin und späteren Frau Zübeyde ­Feldmann eine Stelle als Leiterin einer AWO-Kindertagesstätte zu verschaffen, samt Dienstwagen und mit einem Gehalt, das deutlich über dem Tarif lag. Mitte Februar hatte es auf Anfrage noch geheißen, die Ermittlungen dauerten an. Am Montagabend berichtete zuerst der Hessische Rundfunk, dass Anklage erhoben worden sei. Aus der Staatsanwaltschaft heißt es, man könne dies „zum jetzigen Zeitpunkt“ nicht bestätigen.

Feldmann selbst ließ über seinen Sprecher mitteilen, er wisse noch nichts von einer Anklageerhebung. „Da weiß die Presse offenbar mehr als ich“, so der Oberbürgermeister. „Falls es stimmt, erkläre ich hiermit Folgendes: Endlich – ein Verfahren gibt mir die Möglichkeit, mit den maßlosen Verdächtigungen aufzuräumen.“ Was er bisher von der Staatsanwaltschaft gehört habe, stehe „auf tönernen Füßen“, so Feldmann weiter. Die Ermittlungen hätten „nichts ergeben außer einseitigen Mutmaßungen“. Umso mehr freue er sich, dass „demnächst wohl endlich eine neutrale Stelle über die völlig aus der Luft gegriffenen Vorwürfe entscheiden wird“. Er werde sich nicht verstecken und sehe allem „äußerst gelassen“ entgegen, sagte das Stadtoberhaupt.

CDU im Römer fordert Rücktritt

Für den  CDU-Fraktionsvorsitzenden im Rathaus Römer ist es keine Frage, dass Peter Feldmann nach der Anklageerhebung durch die Frankfurter Staatsanwaltschaft nicht länger Oberbürgermeister in Hessens größter Stadt bleiben kann. „Legen Sie ihr Amt nieder, um weiteren Schaden für Frankfurt und den Ruf der Stadtregierung abzuwenden“, fordert Nils Kößler. Die Anklage wegen Korruption stelle einen neuen, krassen Tiefpunkt im Zusammenhang mit dem AWO-Skandal dar. 

Dabei habe das Verhalten Feldmanns in den vergangenen drei Jahren in der Frankfurter Bevölkerung, aber auch überregional bereits bis heute zu einem „drastischen Vertrauens- und Ansehensverlust geführt“. Vor allem könne Feldmann, der bisher alle Vorwürfe zurückgewiesen hatte, nicht länger so tun, als ob nichts wäre, teilte Kößler weiter mit. Ein weiteres Aussitzen der Sache und konsequentes Weglächeln komme nicht in Frage.

Unter Hinweis auf andere Politiker, die bereits bei der Einleitung von Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft zurückgetreten seien, wie etwa der frühere CDU-Bundespräsident Christian Wulff, fordert die Frankfurter CDU die neue Stadtregierung auf, sich der Rücktrittsforderung gegen Feldmann anzuschließen. Die Koalition müsse jetzt eindeutig erklären, „wie sie zu diesem OB steht“, fordert Kößler.

FDP: Feldmann soll auf öffentliche Auftritt verzichten

Doch die Koalition aus Grünen, SPD, FDP und Volt zeigt sich am Tag nach der Anklageerhebung noch vorsichtig. Am schnellsten reagierten die Liberalen, deren Fraktion im Römer in den vergangene Jahren maßgeblich die Aufklärung der AWO-Affäre mit vorangetrieben hatte. Die Frankfurter FDP fordert Feldmann denn auch auf, „mit sofortiger Wirkung auf jegliche öffentliche Auftritte als Oberbürgermeister zu verzichten“. Eine Amtsausübung nach dem Motto „business as usual“ durch den Oberbürgermeister sei völlig unmöglich, teilte Parteichef Thorsten Lieb mit. Schlichtweg unvorstellbar sei, dass Feldmann Delegationen als Oberbürgermeister empfange oder als offizieller Vertreter der Stadt in der Paulskirche bei Veranstaltungen auftritt.

Die FDP weist aber auch darauf hin, dass es ihr als Rechtsstaatspartei wichtig sei zu betonen, dass auch bei einer Anklageerhebung weiterhin die Unschuldsvermutung gelte, wie auch im vermutlich folgenden Prozess. Lieb verweist aber auch darauf, dass „natürlich völlig klar ist“, dass Feldmann unverzüglich zurückzutreten habe, sollte es zu Verurteilung kommen oder das Verfahren gegen Auflagen und Weisungen eingestellt werden.

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