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#Frankreich und Dänemark werden Corona-Hochrisikogebiete

Frankreich und Dänemark werden Corona-Hochrisikogebiete

Die Bundesregierung stuft Frankreich und Dänemark wegen hoher Corona-Infektionszahlen von Sonntag an als Hochrisikogebiete ein. Das gilt auch für Norwegen, Libanon und Andorra, wie das Robert Koch-Institut am Freitag bekanntgab. Wer aus einem Hochrisikogebiet einreist und nicht vollständig geimpft oder genesen ist, muss für zehn Tage in Quarantäne und kann sich frühestens fünf Tage nach der Einreise mit einem negativen Test davon befreien.

Damit sind künftig bis auf Luxemburg alle Nachbarländer Deutschlands als Hochrisikogebiete eingestuft. Von der Risikoliste gestrichen werden Bulgarien, Estland, Lettland, Albanien, Nordmazedonien und Moldau.

Mit der Einstufung als Hochrisikogebiet verbunden ist automatisch auch eine Reisewarnung des Auswärtigen Amts für nicht notwendige touristische Reisen. Sie erleichtert Touristen die kostenlose Stornierung bereits gebuchter Reisen, bedeutet aber kein Reiseverbot.

Als Hochrisikogebiete werden Länder und Regionen mit einem besonders hohen Infektionsrisiko eingestuft. Dafür sind aber nicht nur die Infektionszahlen ausschlaggebend. Andere Kriterien sind das Tempo der Ausbreitung des Virus, die Belastung des Gesundheitssystems oder auch fehlende Daten über die Corona-Lage.

In der Europäischen Union hatte es im Spätsommer zwischenzeitlich gar keine Corona-Hochrisikogebiete gegeben. In den vergangenen Wochen wurden aber bereits zahlreiche EU-Staaten wieder auf die Risikoliste gesetzt.

Insgesamt werden mehr als 50 Länder vom RKI ganz oder teilweise als Hochrisikogebiete geführt. Hinzu kommen acht Virusvariantengebiete in Afrika, für die noch strengere Einreisebeschränkungen gelten. Sie waren wegen der Verbreitung der Omikron-Variante des Coronavirus in die höchste Risikokategorie eingestuft worden.

2-G-Pflicht bei Einreise nach Österreich

Österreich verschärft seine Einreisebestimmungen zur Eindämmung der Omikron-Variante. Ins Land dürfen nach Angaben des Gesundheitsministeriums bis auf weiteres nur noch Menschen, die über einen gültigen 2-G-Nachweis verfügten. Konkret bedeute dies, sie müssten dreifach geimpft oder genesen sein. Wer keine Auffrischungsimpfung habe, müsse einen PCR-Test vorlegen. Ansonsten müssten die Reisenden sofort in Quarantäne.

Die neue Verordnung tritt am Montag, dem 20. Dezember, in Kraft, wie das Gesundheitsministerium am Freitagabend weiter mitteilte. Die Heimquarantäne sei erst zu beenden, wenn nach der Einreise ein PCR-Test gemacht und ein negatives Ergebnis bestätigt worden seien.

Ausgenommen vom 2-G-Nachweis seien Schwangere und Personen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden könnten. Der Ausnahmegrund sei durch ein ärztliches Attest nachzuweisen. Sonderregeln gebe es außerdem für Kinder. Für Pendlerinnen und Pendler bleibe es bei der gewohnten 3-G-Regel.

„Diese verschärften Einreisebestimmungen bringen große Herausforderungen mit sich, vor allem für Personen, welche über die Weihnachtsfeiertage ins Ausland reisen. Sie sind jedoch gerade zum jetzigen Zeitpunkt notwendig, um einer Ausbreitung von Omikron in Österreich entgegenzuwirken“, sagte Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne).

Schulpflichtige Kinder dürfen mit ausreichenden Testnachweisen einreisen, das bedeutet etwa drei Tests pro Woche. Kinder unter zwölf Jahren betreffen die Regeln ebenfalls nicht.

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