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#Freispruch für Professor nach homophoben Äußerungen

Freispruch für Professor nach homophoben Äußerungen



Freispruch: Das Landgericht Kassel sieht keinen Straftatbestand erfüllt. (Symbolbild)

Bild: dpa

Das Landgericht hat den Kasseler Professor Ulrich Kutschera in einem Berufungsprozess freigesprochen. Er hatte Homosexuellen eine grundsätzliche Neigung zum sexuellen Missbrauch von Kindern unterstellt.

In einem Berufungsprozess um Aussagen über Homosexuelle ist der Kasseler Biologie-Professor Ulrich Kutschera freigesprochen worden. Das Landgericht Kassel habe keinen Straftatbestand als erfüllt angesehen, teilte ein Sprecher am Mittwoch mit. Nach Auffassung der Richter seien die Äußerungen des Professors von der Meinungsfreiheit gedeckt gewesen. In erster Instanz war dieser im vergangenen August vom Amtsgericht Kassel wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe von 6000 Euro verurteilt worden.

Kutschera hatte 2017 im Gespräch mit dem Internetportal kath.net zum Thema „Ehe für alle“ über homosexuelle Beziehungen hergezogen und diese mit Kindesmissbrauch in Zusammenhang gebracht. Daraufhin hatten mehrere Menschen – darunter Homosexuelle – den Professor der Uni Kassel angezeigt.

Dieser war laut dem Gerichtssprecher nach seiner Verurteilung in die Berufung gegangen. Auch die Staatsanwaltschaft rief die zweite Instanz an. Damit habe erreicht werden sollen, dass der Professor auch wegen Volksverhetzung verurteilt wird, erläuterte ein Sprecher der Ermittlungsbehörde. Die Richter verwarfen aber die Berufung der Anklage.

Über den am Dienstag erfolgten Freispruch hatten zuvor mehrere Medien berichtet. Das erstinstanzliche Urteil ist demnach mit der noch nicht rechtskräftigen Entscheidung des Landgerichts aufgehoben.

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