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#Fünf Dinge, die an Verkehrsüberwachung nerven

Fünf Dinge, die an Verkehrsüberwachung nerven

Ja, ich bin ein gebranntes Kind. Oder besser: ein viel geblitztes Kind. Die Chefin unseres Redaktionsfuhrparks kann das bestätigen. Mein Foto am Lenkrad ist oft dokumentiert. Aber nein, als Verkehrssünder empfinde ich mich dennoch nicht. Eher als ein Jagdopfer, das allzu oft in die Fallen tappt. Ich bin ein Verfechter der Rücksichtnahme im Straßenverkehr und gerade deshalb so genervt von der Art der Verkehrsüberwachung.

Daniel Meuren

1. Versteckspiel

In meinem Wohnort gibt es keine Parkgebühren. Aber für die Parkplätze in Nähe der Fußgängerzone müssen Parkscheiben in die Windschutzscheibe gelegt werden. Zwei Stunden darf das Auto abgestellt werden für den Einkauf, ehe es wieder bewegt werden muss. Einst vergaß ich einmal, als ich ein Brot kaufen ging, die Parkscheibe. Als ich drei Minuten später wieder am Auto war, hatte ich bereits einen „Knollen“. Zehn Euro. Beim Blick über den weitläufigen Platz war keine Politesse und auch kein Hilfspolizist zu sehen. Wie kann man so schnell auf dem Handgerät das Kennzeichen und das Vergehen eingeben, den Knollen ausdrucken und dann außer Sichtweite fliehen? Versteckte sich der Mitarbeiter des Ordnungsamts aus Furcht vor einer Diskussion mit mir? Hatte sie oder er mir zuvor gar aufgelauert, um den Strafvollzug in der Rekordzeit eines Reifenwechsels in der Formel 1 durchzuführen, während zu beobachten war, wie ich lediglich kurz ins Geschäft ging, mit einer erwartbaren Verweildauer von weniger als drei Minuten? Genau diese Geschichte erzählen sich die Geschäftsinhaber an besagtem Platz von einer Politesse. Die Ordnungshüterin ist berüchtigt. Von wegen Freund und Helfer. Mein Verständnis von einem Dienst im Auftrag der Bürger ist irgendwie anders.

2. Echte Fallen

Rücksichtslose Raser sind mir ein Greuel. Erst heute Morgen beobachtete ich einen Motorradfahrer, wie er auf der Autobahn Slalom fuhr zwischen den gut 120 Stundenkilometer schnellen anderen Verkehrsteilnehmern im dichten Pendlerverkehr. Natürlich drängelten sich auch unverbesserliche Raser an Stoßstangen, obgleich der vorwegfahrende Wagen der endlosen Kolonne schlicht kein bisschen schneller hätte fahren können. Es bleibt die Hoffnung, dass solche Delikte doch auch gelegentlich geahndet werden. Aber vermutlich ist das für die Verkehrsüberwacher viel zu mühsam. Einfacher lässt sich der Verkehrssünder überführen durch die beliebte „Geschwindigkeitsmessanlage“ (Behördendeutsch) am Ortsausgang oder dem Ende von Baustellen. Wenn die Straße breiter wird, das Tempolimit aber offiziell noch gilt, dann schlägt die Stunde der Bußgeldstellen. Kein Begriff für diese Strategie ist treffender als Radarfalle. Warum wird nicht dort geblitzt, wo eine schon minimale Grenzüberschreitung tatsächlich gefährlich ist?

3. Der Ortsunkundige ist der Dumme

Es gibt diese Kontrollpunkte, an denen immer wieder gerne geblitzt wird. Diese Stellen sind besonders gefährlich. Denn die ortskundigen Gewohnheitsraser sind ja nicht blöd. Sie heizen bis kurz vor die Radaranlage, dann geht es unvermittelt in die Eisen. Gut, wenn man zuvor auf Abstand gefahren ist. Die Pechvögel bei diesen Anlagen sind Ortsunkundige, die sich im komplizierten Geflecht von verwirrenden Hinweisschildern und Geschwindigkeitsvorgaben zu orientieren versuchen. Am Frankfurter Flughafen plazierten sich die Fallensteller, als die Geschwindigkeitskontrolle in Hessen vor einem Gerichtsurteil noch an private Kopfgeldjäger übertragen werden durfte, besonders gerne an einer Stelle, an der die Geschwindigkeit nach mehrmaligen Wechseln auf den vorangegangenen Kilometern gerade mal wieder auf 60 reduziert wurde. Wir müssen uns die Verkehrsüberwacher, die sich bei gutem Wetter gerne im mitgebrachten Campingstuhl sonnten, als glückliche Menschen vorstellen – angesichts des Blitzlichtgewitters, das an roten Teppichen bei Filmpremieren kaum dichter sein dürfte.

Ganz so dicht stehen die Schilder dann doch nicht: Verkehrsschilder in einer Straßenmeisterei.


Ganz so dicht stehen die Schilder dann doch nicht: Verkehrsschilder in einer Straßenmeisterei.
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Bild: dpa

4. Verloren im Schilderwahnsinn

Neulich beobachtet: Ein Mitarbeiter des Frankfurter Ordnungsamts ahndete ein Parkvergehen. Auf meinen Hinweis, dass der Fahrer des Wagens das Verbotsschild von der Fahrbahn aus gar nicht sehen konnte, weil eine Bushaltestelle die Sicht darauf nahezu vollständig verdeckt, kam nur eine lapidare Erwiderung: „Da steht ein Schild, also ist das Abstellen verboten.“ Auch wenn Schildbürgerstreich in der Wortentstehung gar nichts mit Schildern zu tun hat, so passt es dann doch. Die Überforderung mit einer gelegentlich irren Anzahl an Verkehrs- und Hinweisschildern dürfte für Kognitionswissenschaftler spannende Forschungsmöglichkeiten bieten. Zur Ordnung auf den Straßen tragen sie sicher kaum bei.

Entdecken Sie das Parkverbotsschild? Ratespiele im Straßenverkehr.


Entdecken Sie das Parkverbotsschild? Ratespiele im Straßenverkehr.
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Bild: Daniel Meuren

5. Lapidare Beweisführung

Am Ende kommt einfach eine Zahl mit der Post. „Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 24 km/h.“ Das muss ich glauben, ohne dass es zu überprüfen wäre, obwohl ich mich detailliert an die Fahrsituation erinnere und ein derart schnelles Fahren sicher ausschließen kann. Muss ich wirklich einer anonymen Maschine vertrauen, die irgendwelche Bewegungen zu einer Geschwindigkeitsmessung zusammenführt? Grundsätzlich schon. Aber warum erhalte ich bei berechtigtem Zweifel keine Einsicht in eine Tagesstatistik, die bei mir die Skepsis beseitigen würde? Der nette Beamte der Bußgeldstelle – das Gesprächsverhalten muss ausdrücklich gelobt werden – verwies mich letztlich auf die einzige Möglichkeit, einen Anwalt einzuschalten. Danke sehr, ich zahle dann doch lieber.

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