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#Gesundheit: Krankenhausreform: Kassen pochen auf Qualitätsvorgaben




Bund und Länder beraten heute über die Eckpunkte der geplanten Krankenhausreform, die Gesundheitsminister Lauterbach über den Sommer konkretisieren will. Schon im Voraus gibt es teils harsche Kritik.

Die gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) pochen bei der geplanten Neuaufstellung der Kliniken in Deutschland auf bundesweite Qualitätsvorgaben. „Die Krankenhausreform ist dann erfolgreich, wenn Patientinnen und Patienten besser versorgt werden als bisher“, sagte das Vorstandsmitglied des GKV-Spitzenverbands, Stefanie Stoff-Ahnis, der Deutschen Presse-Agentur. Im Mittelpunkt stehen müsse eine bedarfsgerechte und qualitätsgesicherte Versorgung – nicht das finanzielle Interesse einzelner Krankenhäuser oder Länder.

Bund und Länder kommen heute zu möglicherweise abschließenden Beratungen zusammen, bei denen über Eckpunkte der Reform gesprochen werden soll. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) strebt dann über den Sommer konkretere Arbeiten für einen Gesetzentwurf an.

Sorge vor „Kahlschlag in der Krankenhauslandschaft“

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft geht hart mit der geplanten Reform ins Gericht. Vorstandschef Gerald Gaß sagte der „Augsburger Allgemeinen“: „Wir haben allergrößte Sorge, dass die von Lauterbach geplanten bundesweiten Qualitätsvorgaben in Wahrheit nur dem Kahlschlag in der Krankenhauslandschaft dienen sollen. Die Idee, eine Art Nutri-Score für gute oder schlechte Behandlungsqualität einzuführen, ist völlig absurd.“ Außerdem arbeite Lauterbach zum Teil mit bereits sechs Jahre alten Daten.

Der Gesundheitsminister kündigte im „Münchner Merkur“ an, dass er neben Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Hamburg zusätzlich noch ein ostdeutsches Bundesland eng an der Ausarbeitung eines konkreten Gesetzesentwurfs beteiligen will. „Diesen Vorschlag möchte ich den Ländern am Donnerstag machen“, sagte Lauterbach der Zeitung.

Keine Einigkeit bei Versorgungsstufen

Die Länder bekräftigten Einwände gegen Teile der Pläne. „Die – wenn auch nur aus Transparenzgründen – geplante Einführung von Leveln ist für eine erfolgreiche Krankenhausreform nicht notwendig“, hieß es in einem Papier mit Forderungen aller Länder. Sollten sie dennoch vom Bund definiert werden, müsse klar sein, dass die Levelzuteilung keine Konsequenz für Vergütung und Krankenhausplanung der Länder habe. Eine Veröffentlichung durch den Bund sei abzulehnen. Hintergrund ist, dass dies für manche Kliniken „rufschädigend wirken“ könne.

Der Bund plant einheitliche Qualitätskriterien und genauer definierte Leistungsbereiche der Krankenhäuser mit entsprechender Finanzierung. Über geplante Versorgungsstufen („Level“) wurde mit den Ländern keine Einigkeit erzielt, wie es bereits nach der vorherigen Beratung Anfang Juni hieß. Dabei geht es um Einstufungen des Netzes in Stufen – von der wohnortnahen Grundversorgung über eine zweite Stufe mit weiteren Angeboten bis zu Maximalversorgern wie Unikliniken. Lauterbach machte aber klar, dass der Bund Qualitätsunterschiede veröffentlichen will.

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