Nachrichten

#Gebühr für Streaming

„Gebühr für Streaming“

Zehn Jahre nach der Umstellung von einer gerätebezogenen Gebühr auf eine Haushaltsabgabe zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland könnte auch Österreich in diese Richtung gehen. Den Weg dazu hat der Verfassungs­gerichtshof (VfGH) in Wien freigemacht. Er hat einer Klage des ORF gegen die sogenannte Streaminglücke stattgegeben: Es verstoße gegen die Verfassung, wenn Personen kein Programmentgelt entrichten müssten, die den ORF nur im Internet konsumierten. Die entsprechenden Bestimmungen des Rundfunkgesetzes müssen bis Ende 2023 geändert werden.

ORF-Manager haben seit Jahren Sympathien für die deutsche Regelung erkennen lassen, die seit 2013 den hiesigen öffentlich-rechtlichen Sendern jährlich mehrere hundert Millionen Euro zusätzlich in die Kassen spült. Der ORF-Generaldirektor Roland Weißmann sagte dazu in einem Interview mit der Austria Presse Agentur (APA): „Früher hatte praktisch jeder ein konventionelles Fernsehgerät, und man nannte es auch nicht Haushaltsabgabe. Wie man es im Detail löst, ist wieder eine Frage des Gesetzgebers.“ Wichtig sei ihm nur, dass der ORF für das Streaming seiner Produkte „eine gewisse Finanzierung braucht“, zumal Medien immer mehr auf Smart-TV und Computern konsumiert würden.

ORF-Gesetz lässt sich mit einfacher Mehrheit novellieren

Schon unter seinem Vorgänger Alexander Wrabetz wurde beim VfGH der Antrag gegen die Bestimmungen im ORF-Gesetz gestellt. Dass die Klage angenommen wurde, galt als Fingerzeig. Zuvor hatten Gerichte bis hin zum Verwaltungsgerichtshof Versuche der GIS (so heißt in Österreich das Pendant zum „Beitragsservice“, früher GEZ) abgewiesen, ORF-Gebühren bei Haushalten ohne Radio und Fernseher, aber mit Computer einzuziehen. Im Rundfunkgebührengesetz ist das nämlich nicht vorgesehen. Es gibt eine Unterscheidung zwischen Rundfunkgebühren und Ähnlichem, die an die Verwaltung von Bund und Ländern gehen (unter anderem die GIS), und dem Programmentgelt für den ORF. Da die Landesabgaben unterschiedlich sind, gibt es regional unterschiedliche Gesamtkosten zwischen 22,45 und 28,65 Euro. Der ORF erhält davon den Großteil, nämlich 18,59 Euro. Wer keine Rundfunkgebühren zahlen muss, muss laut ORF-Gesetz auch keine Programmabgabe zahlen.

Der Verfassungsgerichtshof befand jetzt, jene Bestimmungen im ORF-Gesetz, die das Programmentgelt an die Pflicht zur Zahlung der Rundfunkgebühren koppeln, seien verfassungswidrig. Die Regelungen werden zum Ende 2023 aufgehoben, müssen also vorher geändert werden. Während das Rundfunkgebührengesetz ein Verfassungsgesetz ist, das nur mit Zweidrittelmehrheit geändert werden kann (und nicht der Verfassungs­gerichtsrechtsprechung unterliegt), lässt sich das ORF-Gesetz mit einfacher Mehrheit novellieren.

Sicherung der Unabhängigkeit des Rundfunks

Der Verfassungsgerichtshof stellt seine Argumentation in einer Weise auf Bestimmungen des Verfassungsgesetzes zum Rundfunk ab, die auch Rückschlüsse auf Bestrebungen der rechten FPÖ und zeitweise auch Teilen der ÖVP zulassen, die Gebührenfinanzierung abzuschaffen und durch Zuweisungen aus dem Haushalt zu ersetzen. In der Mitteilung des VfGH heißt es: „Eine Finanzierung über Programmentgelt hat einen die Unabhängigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sichernden Aspekt. Bei einer solchen Finanzierung ist es wesentlich, dass grundsätzlich alle, die über Rundfunk am öffentlichen Diskurs teilhaben können, in die gesetzliche Finanzierung des ORF einbezogen werden und nicht eine wesentliche Gruppe – jene Personen, die ORF-Programme über das Internet empfangen – ausgenommen wird.“

Der ORF begrüßte, dass seine Angebote künftig von allen Nutzern finanziert würden. Damit könne die Streaminglücke geschlossen werden, durch die ihm Einnahmen von jährlich bis zu sechs Millionen Euro entgingen. Die Kanzlerpartei ÖVP, die in Susanne Raab die Medienministerin stellt, hielt sich zu den Konsequenzen vorerst bedeckt. Man werde sie „im Hinblick auf eine möglichst geringe Belastung für die Menschen in unserem Land“ prüfen. Die Grünen, die als Juniorpartner mitregieren, sprachen sich für eine „geringere Haushaltsabgabe für alle“ aus und hoffen „auf ein Umdenken beim Koalitionspartner“. Für eine Haushaltsabgabe sind auch die oppositionellen Neos. Die FPÖ kritisierte hingegen einen „Freibrief für die Ausweitung der Abzocke“ und befand, es gebe eine „unsägliche Allianz zwischen dem ORF und dem VfGH“.

Wenn Ihnen der Artikel gefallen hat, vergessen Sie nicht, ihn mit Ihren Freunden zu teilen. Folgen Sie uns auch in Google News, klicken Sie auf den Stern und wählen Sie uns aus Ihren Favoriten aus.

Wenn Sie an Foren interessiert sind, können Sie Forum.BuradaBiliyorum.Com besuchen.

Wenn Sie weitere Nachrichten lesen möchten, können Sie unsere Nachrichten kategorie besuchen.

Quelle

Ähnliche Artikel

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"
Schließen

Please allow ads on our site

Please consider supporting us by disabling your ad blocker!