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#Steffels Scheitern ist schlechtes Vorzeichen für Giffey

Steffels Scheitern ist schlechtes Vorzeichen für Giffey

Am Dienstag befasste sich die 12. Kammer des Berliner Verwaltungsgerichts stundenlang mit der Klage des CDU-Politikers Steffel gegen die Aberkennung seines Doktorgrades. Beobachter berichteten von einer lebhaften Diskussion, bei der die Richter wohl vor allem an der Frage interessiert waren, ob Steffel bei den Zitierproblemen vorsätzlich gehandelt hatte. Es wurde sogar ein Teil der Arbeit zur „Leseübung“ an die Beteiligten ausgeteilt. Steffel pochte auf die Qualität seiner Arbeit. Die schriftliche Urteilsbegründung liegt noch nicht vor, aber aus Gerichtskreisen verlautete, dass Steffel mit seinen Argumenten wohl nicht durchdringen könnte. Seine Klage gegen die FU wurde abgewiesen.

Zuletzt hatte der AStA der FU die Plagiatsfälle Frank Steffel und Franziska Giffey verglichen. Die dortige Referentin, die Studentin Anna Müller, hatte erklärt: „Selbst CDU-Politiker Frank Steffel wurde der Doktortitel durch die FU entzogen, obwohl er weit weniger abgeschrieben hatte [als Giffey]. Wir sehen hier keinerlei Verhältnismäßigkeit, sondern politisches Kalkül der FU-Führung.“

Die Entscheidung im Fall des CDU-Politikers Steffel ist für die SPD-Politikerin Franziska Giffey kein gutes Zeichen: Das Verwaltungsgericht entscheidet bei Aberkennungsentscheidungen nach Plagiaten im Zweifelsfall zugunsten der Universität. Sollte sich die FU Berlin, nach Rücknahme der rechtswidrigen Rüge gegenüber Giffey, zu einer Aberkennung entschließen, würde Franziska Giffey vor Gericht kaum dagegen angehen können. Wenn schon der minder schwere Fall Steffel mit einem Titelverlust einhergeht, wird das bei Giffey wohl auch so sein müssen.

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