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#Gericht hebt Beschränkungen für Einzelhandel auf

Gericht hebt Beschränkungen für Einzelhandel auf

Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht in Münster hat zahlreiche Corona-Beschränkungen im Einzelhandel vorläufig aufgehoben. Ab sofort gilt damit im gesamten Einzelhandel im bevölkerungsreichsten Bundesland keine Kundenbegrenzung pro Quadratmeter mehr; zudem müssen für Einkäufe etwa in Bekleidungs-, Bau- oder Elektronikmärkten vorab auch keine Termine mehr vereinbart werden. Die entsprechenden Beschränkungen aus Paragraf 11 der nordrhein-westfälischen Coronaschutzverordnung verstießen gegen den Gleichheitsgrundsatz, hieß es in dem am Montag bekanntgegebenen unanfechtbaren Beschluss.

Reiner Burger

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) gab damit einem Eilantrag einer Media-Markt-Filiale statt. Die Freigabe dürfte allerdings nicht lange Bestand haben, denn der Senat weist ausdrücklich darauf hin, dass das Land Nordrhein-Westfalen befugt ist, „auch kurzfristig eine Neuregelung zu treffen, die keine unzulässigen Differenzierungen enthält“.

Das Land habe bei der Pandemiebekämpfung zwar einen Spielraum, um seine Verordnungen auszugestalten. Es befinde sich in einer komplexen Entscheidungssituation und könne nur mit Prognosen zu den Auswirkungen von Beschränkungen und Lockerungen arbeiten, so das OVG. Es sei auch zulässig, schrittweise zu lockern, wobei es zwangsläufig zu Ungleichbehandlungen verschiedener Bereiche komme. Doch überschreite der Verordnungsgeber seinen Spielraum, wenn ein einleuchtender Grund für eine weitere Differenzierung fehle.

Das ist nach Auffassung des Gerichts aktuell der Fall, da seit dem 8. März in Nordrhein-Westfalen auch Buchhandlungen, Schreibwarenläden und Gartenmärkte mit ihrem gesamten Sortiment unter vereinfachten Bedingungen öffnen dürfen, während etwa für Bekleidungsgeschäfte und Elektronikketten Terminbuchungen vorgeschrieben sind.

Das OVG wies ausdrücklich darauf hin, dass es die von Media-Markt vorgebrachten grundlegenden Bedenken an der Verhältnismäßigkeit der Beschränkungen für den Einzelhandel nicht teile. Angesichts der gravierenden Folgen, die eine abermalige unkontrollierte Zunahme der Neuansteckungen für Leben und Gesundheit einer Vielzahl von Menschen hätte, sei eine Beschränkung der Einzelhändler „voraussichtlich gerechtfertigt“, so der Senat in seinem Beschluss. (Aktenzeichen 13 B 252/21.NE)

Der SPD-Fraktionsvorsitzende im nordrhein-westfälischen Landtag, Thomas Kutschaty, sagte zu der Entscheidung: „Wir brauchen noch heute eine neue Coronaschutzverordnung, die die handwerklichen Fehler der Landesregierung beseitigt. Ansonsten droht uns Chaos in unseren Geschäften.“

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