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#Gericht untersagt enge Zusammenarbeit von Google und Gesundheitsministerium

Gericht untersagt enge Zusammenarbeit von Google und Gesundheitsministerium

Das Landgericht München I hat eine Kooperation des Bundesgesundheitsministeriums mit dem Internetkonzern Google bei Informationsangeboten vorläufig untersagt. Das Gericht bewertete es in einer Entscheidung vom Mittwoch als  Kartellverstoß, bei der Google-Suche nach Krankheiten prominent hervorgehobene Infoboxen anzuzeigen, die aus Inhalten des Gesundheitsportals des Ministeriums gespeist und mit diesem Portal verlinkt sind. Gegen die Kooperation hatte der
Betreiber des Onlineportals NetDoktor.de wegen Verstößen gegen das Wettbewerbs- und Kartellrecht geklagt.

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