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#Geringschätzung per Gesetz

Geringschätzung per Gesetz

Verwirrung und Chaos, Enttäuschung, Ärger und Bitternis – der Sport, seine Vereine und Verbände sind bei der Formulierung des neuen Infektionsschutzgesetzes böse unter die Räder geraten. „Die Formulierungen sind zum großen Teil unklar, fallen einerseits hinter in einigen Ländern ohnehin schon geltende Verbote zurück oder gehen an anderer Stelle darüber hinaus“, klagt Christoph Niessen, Vorstandsvorsitzender des Landessportbundes (LSB) Nordrhein-Westfalen, mit knapp fünf Millionen Sportlerinnen und Sportlern in 18 000 Vereinen der größte in Deutschland. „Sie sind erkennbar zusammengestoppelt und offensichtlich ohne sportfachliche Kompetenz zustande gekommen.“

Michael Reinsch

Wie Niessen geht es allen, die versuchen zu verstehen, was die Bundes-Notbremse im Sport zum Stehen bringt und was nicht. „Die Vorschriften sind grundsätzlich und im Detail ungeklärt“, ärgert sich Andreas Klages, Hauptgeschäftsführer des Landessportbundes Hessen. Seit einem Jahr ringen er und seine Kollegen mit Politik und Verwaltung darum, Kindern und Jugendlichen, Männern und Frauen, Senioren und Athleten, Teams und Einzelkämpfern zu ermöglichen, ihren Bewegungsdrang auszuleben, einander zu begegnen, sich fit zu halten. „Die Erfahrungen des Vereinssport, die Regelungen und Verfahren, die sich bewährt haben“, muss er nach dem Votum von Bundestag und Bundesrat in der vergangenen Woche feststellen, „sind im politischen Berlin nicht präsent.“

Der erste Blick auf das „Vierte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“, gültig seit Veröffentlichung am vergangenen Freitag, verblüfft schon durch seine Wortwahl. Da wird die Schließung von Badeanstalten vorgeschrieben, da werden zertifizierte Tests von Anleitepersonen erwartet. Man muss nicht von Weltfremdheit sprechen, doch große Distanz zum Gegenstand seiner Beschäftigung macht da jemand deutlich. Nun wird gerätselt: Sind Badeanstalten, wie man früher Einrichtungen der Körperhygiene nannte, dasselbe wie Schwimmbäder? Warum werden Spaßbäder und Hotelbäder genannt, nicht aber die Becken von Frei- und Hallenbädern? Ist es ein Versehen oder Absicht, Sport- und Tennishallen nicht aufzuzählen unter den Einrichtungen, die geschlossen werden müssen? Schleswig-Holstein, mit einem Inzidenzwert von weniger als hundert gesegnet, scheint bei der Umsetzung des Gesetzes als einziges Land die Regelung, dass Sport nur allein, zu zweit und mit den Angehörigen des eigenen Hausstandes erlaubt ist, den Buchstaben des Textes entsprechend sowohl auf draußen als auch auf drinnen zu beziehen.

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Warum allerdings schreibt der Gesetzgeber vor, dass in dieser Konstellation ausschließlich Individualsport und dieser nur kontaktlos erlaubt ist? Tennis und Badminton, schon gar Einzel, bleiben erlaubt, drinnen wie draußen, Gymnastik ebenso. Volleyball am Strand aber ist, weil Mannschaftssport, selbst Familien unter sich verboten. Tanz, weil Kontaktsport, ist, selbst an der frischen Luft, nicht einmal denen erlaubt, die Tisch und Bett teilen.

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