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#Gesetzeslücke in Gaspreisbremse: Wer sparen wollte, wird bestraft

„Gesetzeslücke in Gaspreisbremse: Wer sparen wollte, wird bestraft“

Die Gaspreisbremse soll die Kosten für Haushalte reduzieren. Wer jedoch aus eigenem Antrieb heraus bis zum 1. März 2023 seinen Vertrag wechselte, um weniger zu zahlen, könnte nun das Nachsehen haben. Denn eine Gesetzeslücke bei der Gaspreisbremse schließt diese vorbildlichen Verbraucher aus.

Gesetzeslücke bei Gaspreisbremse - Wer sparen wollte, wird bestraft
Gesetzeslücke bei Gaspreisbremse – Wer sparen wollte, wird bestraftBildquelle: Foto von Markus Spiske auf Unsplash

Die Gaspreisbremse dient zur Drosselung der Kosten in Gastarifen und beschränkt den Gaspreis auf 12 Cent pro Kilowattstunde für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs. Verbraucher, die jedoch aus Eigeninitiative heraus bis zum 1. März 2023 in einen günstigeren Gastarif wechselten, erleben nun eine böse Überraschung. Eine Gesetzeslücke bei der Gaspreisbremse schließt sie nämlich von der Hilfe aus.

Gewünschtes Verhalten wird bestraft: Gesetzeslücke in Gaspreisbremse

Rechtzeitig wechseln, Energiekosten eigenständig senken und das ganz, ohne dabei auf die staatlichen Hilfen zu setzen. Wer konnte, sicherte sich natürlich einen Gaspreistarif unter den 12 Cent pro Kilowattstunde, die die Gaspreisbremse als Schwellenwert vorschreibt. Aus gesellschaftlicher Sicht haben diese Verbraucher alles richtig gemacht und doch werden sie jetzt dafür bestraft. Wer zum 1. März 2023 in einen günstigeren Tarif für weniger als 12 Cent pro Kilowattstunde wechselte, verliert den Anspruch auf die Gaspreisbremse. Entscheidend für das Greifen der Gaspreisbremse sind die Tarifkosten innerhalb des Monats März.

Da diese Haushalte unterhalb der 12 Cent Grenze liegen, gehen sie leer aus, obwohl die Gaspreisbremse selbst eigentlich anteilig für Januar und Februar überwiesen werden sollte. Weder der neue noch der alte Anbieter ist verpflichtet, den Rabatt auszuzahlen. Einer Familie mit einem durchschnittlichen Verbrauch von 2.000 Kilowattstunden Gas monatlich verliert somit über 200 Euro. Wer hingegen zum 1. März in einen teureren Tarif wechselte, profitiert für Januar und Februar durch die staatliche Hilfe. Hier profitierten Verbraucher von einem Preisvorteil von bis zu 500 Euro.

Wechsel in günstigeren Vertrag ab sofort dennoch sinnvoll

Das bedeutet jedoch keineswegs, dass Haushalte jetzt auf ein Verbleiben in teuren Tarifen angewiesen sind. Wer ab sofort in einen günstigeren Tarif wechselt, muss nicht mehr länger um eine Zahlung für Januar und Februar bangen. Mit dem 1. März ist der gültige Stichtag für die Gaspreisbremse längst verstrichen. Die Gesetzeslücke betrifft somit nur jene, die zum falschen Zeitpunkt wechselten und greift nicht bei jedem Tarifwechsel in einen günstigeren Vertrag. Dennoch sind zahlreiche Fragen zur Gesetzeslücke der Gaspreisbremse weiterhin ungeklärt.

So ist etwa noch nicht abzusehen, was mit Haushalten geschieht, die zwar in einen günstigeren Tarif wechselten, dabei jedoch weiterhin mehr als 12 Cent pro Kilowattstunde zahlten. Ähnlich ungewiss ist das Prozedere für Haushalte, deren Gasanbieter die Preise pro Kilowattstunde zum 1. März senkten. Man kann nur hoffen, dass das Wirtschaftsministerium Maßnahmen ergreift, um die Gesetzeslücke nachträglich zu schließen. Oder zumindest Klarheit für all die Fälle schafft, die nun um ihre Prämien bangen müssen. Wie viele Haushalte genau durch einen ungünstigen Wechsel aus dem Raster fallen, lässt sich bisher noch nicht einschätzen.

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  • Gesetzeslücke bei Gaspreisbremse – Wer sparen wollte, wird bestraft: Foto von Markus Spiske auf Unsplash

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