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#Google will Spahns Corona-Box behalten

Google will Spahns Corona-Box behalten

Der Netzkonzern Google wehrt sich gegen das vorläufige Verbot einer Zusammenarbeit mit der Bundesregierung bei einem Online-Gesundheitsportal. Das Oberlandesgericht München bestätigte auf Anfrage, dass Google gegen ein entsprechendes Urteil Berufung eingelegt habe.

Der Internetkonzern teilte mit, man befinde sich noch in der Prüfung, ob und welche rechtlichen Maßnahmen man im Zuge des Verfügungsverfahrens ergreifen wolle. „Aus diesem Grund haben wir vorsorglich Schritte eingeleitet, die uns einen größeren zeitlichen Spielraum für eine solche Entscheidung geben.“

Kern des Rechtsstreits: Bei Google-Suchanfragen zu Krankheiten oder Beschwerden wurde bei den Ergebnissen eine Infobox des Portals gesund.bund.de prominent angezeigt, das vom Gesundheitsministerium unter Ressortchef Jens Spahn (CDU) verantwortet wird. Medienhäuser befürchten dadurch Nachteile, weil sie im Internet ebenfalls Gesundheitsportale betreiben. Der Konzern Hubert Burda Media hatte über eine Tochterfirma, das Gesundheitsportal netdoktor.de, vor dem Landgericht München geklagt.

Im Februar untersagten die Richter die Kooperation und gaben Anträgen auf einstweilige Verfügungen gegen die Bundesrepublik und den amerikanischen Konzern im Wesentlichen statt. Das Gericht wertete das Ganze als Kartellverstoß. Die Vereinbarung schränke den Wettbewerb ein. Google entfernte daraufhin die Infoboxen. Das Ministerium hatte angekündigt, die Entscheidung zu prüfen. Mehrmalige Anfragen zu möglichen weiteren Schritten ließ es unbeantwortet. Beim Oberlandesgericht ging über Google hinaus bislang keine weitere Berufung ein, wie ein Gerichtssprecher sagte. Termine für den weiteren Ablauf gebe es noch nicht.

Mit dem Portal beschäftigen sich zurzeit auch die Medienregulierer. Die Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein nahm Mitte Dezember ein internes Prüfverfahren gegen Google auf. Es wird geprüft, ob durch die prominente Darstellung andere journalistisch-redaktionelle Angebote aus dem Themenbereich Gesundheit diskriminiert werden. Der Bund ist nicht Verfahrensgegner.

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