Nachrichten

#Schäuble ordnet Maskenpflicht im Bundestag an

Schäuble ordnet Maskenpflicht im Bundestag an

Im Deutschen Bundestag gilt von Dienstag an eine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nase-Schutzes. „Der Bundestagspräsident hat sich entschieden, eine allgemeine Maskenpflicht im Parlament anzuordnen, weil die Entwicklung der Sars-CoV2-Pandemie weiterhin sehr ernst zu nehmen ist“, teilte die Parlamentsverwaltung am Montag in Berlin mit. Die Anordnung sei zunächst bis zum 17. Januar befristet.

Bislang galt für den Bundestag nur eine Empfehlung zum Maskentragen. Teile der Hauptstadt überschreiten aktuell die Schwelle von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen, die für ein innerdeutsches Risikogebiet gilt.

Diese Ausnahmen gibt es

Die Maskenpflicht gelte „für alle Räume, einschließlich des Plenarsaals, der Sitzungssäle und Besprechungsräume, sowie für alle Verkehrsflächen und Aufzugsanlagen der Gebäude“, teilte der Bundestag mit. Den Fraktionen werde dringend empfohlen, entsprechende Regelungen auch für ihre eigenen Räume zu erlassen.

Die Mund-Nase-Bedeckung könne abgelegt werden, wenn man sich an seinem Platz in einem Sitzungs- oder Besprechungsraum oder im Plenarsaal befinde, so der Bundestag – vorausgesetzt, man hat mindestens 1,50 Meter Abstand zu anderen. Auch Sprecher am Rednerpult und an Saalmikrofonen dürfen die Maske ablegen, ebenso Präsidentinnen und Präsidenten, die eine Sitzung leiten. Wer mit einem ärztlichen Attest belegen kann, dass das Tragen eines Mund-Nase-Schutzes für ihn nicht zumutbar ist, kann demnach auf ein Visier ausweichen.

AfD-Abgeordnete wollten selbst entscheiden

„In den Büroräumen und am Arbeitsplatz kann die Mund-Nasen-Bedeckung abgelegt werden, sofern der Raum alleine genutzt oder der Mindestabstand von 1,50 Metern zu anderen Personen eingehalten werden kann oder eine geeignete Abtrennung zu anderen Plätzen vorhanden ist“, teilte der Bundestag mit.

Verstöße können den Angaben zufolge mit einem Zwangsgeld von bis zu 25.000 Euro oder einer Geldbuße von bis zu 5000 Euro geahndet werden.

Bislang hatte Schäuble die Paramentarier bloß eindringlich zum Einhalten der Corona-Regeln aufgerufen. Es sei legitim, unterschiedlicher Meinung über den Nutzen des Tragens der Mund-Nase-Bedeckung und der Gefährlichkeit der Pandemie zu sein, sagte er Mitte September. „Aber in der Demokratie muss man Mehrheitsbeschlüsse akzeptieren. Und im Übrigen finde ich, ist es eine Frage der gegenseitigen Rücksichtnahme, dass wir uns alle daran halten.“ Offenbar war seine Aussage auf die Abgeordneten der AfD gemünzt. Sie waren zuvor in einer Fraktionssitzung übereingekommen, dass jeder von ihnen selbst entscheiden solle, ob er eine Maske trage.

Wenn Sie an Foren interessiert sind, können Sie Forum.BuradaBiliyorum.Com besuchen.

Wenn Sie weitere Nachrichten lesen möchten, können Sie unsere Nachrichten kategorie besuchen.

Quelle

Ähnliche Artikel

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"
Schließen

Please allow ads on our site

Please consider supporting us by disabling your ad blocker!