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#Heimlich Kondom abgezogen: Oberlandesgericht hebt Freispruch auf

Heimlich Kondom abgezogen: Oberlandesgericht hebt Freispruch auf



Dem Mann war vorgeworfen worden, er habe während einer Pause beim Geschlechtsverkehr – vom Opfer unbemerkt – das Kondom entfernt.

Bild: dpa

Wenn ein Mann beim Geschlechtsverkehr heimlich das Kondom entfernt, kann das juristisch den Tatbestand eines sexuellen Übergriffs erfüllen. Das hat das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht geurteilt.

Wenn ein Mann beim Geschlechtsverkehr heimlich das Kondom entfernt, obwohl eine Partnerin oder ein Partner dem Akt ausdrücklich nur mit Präservativ zugestimmt hat, erfüllt dies juristisch den Tatbestand eines sexuellen Übergriffs. Zu diesem Schluss ist das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht (OLG) gekommen.

Die Richter des II. Strafsenats hoben am Freitag einen Freispruch des Kieler Amtsgerichts zu einem Fall des sogenannten Stealthings (von „stealth“ = engl. Heimlichkeit) auf. Das Amtsgericht hatte den Mann im November 2020 freigesprochen. Nach Angaben eines OLG-Sprechers muss sich jetzt eine andere Abteilung des Kieler Amtsgerichts erneut mit dem Fall befassen.

Dem Mann war vorgeworfen worden, er habe während einer Pause beim Geschlechtsverkehr – vom Opfer unbemerkt – das Kondom entfernt und den Geschlechtsverkehr ungeschützt fortgesetzt. Das Opfer hatte nach Angaben des Gerichts den Angeklagten zuvor mehrfach darauf hingewiesen, dass es Geschlechtsverkehr nur mit Kondom wolle. Das Amtsgericht hatte das Verhalten des Mannes nicht für strafbar gehalten und den Angeklagten freigesprochen. Dagegen hatten die Staatsanwaltschaft und die Nebenklägerin Revision beantragt.

Die Richter des OLG kamen dagegen am Freitag zu einem anderen Ergebnis. Erkläre ein Opfer vor dem Geschlechtsverkehr, dass es diesem nur mit Kondom zustimme, so könne das ungeschützte Eindringen auch dann als sexueller Übergriff strafbar sein, wenn das Opfer das Fehlen des Kondoms während des Geschlechtsverkehrs nicht bemerke, sagte ein OLG-Sprecher.

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