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#Helfer des syrischen Regimes wegen Folter verurteilt

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Helfer des syrischen Regimes wegen Folter verurteilt

Das Oberlandesgericht Koblenz hat im Strafprozess gegen Mitglieder des syrischen Regimes einen 44 Jahre alten Syrer zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt. Eyad A. wurde der Beihilfe zu Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Form von Folter und schwerwiegender Freiheitsberaubung für schuldig gesprochen. Die Bundesanwaltschaft hatte fünfeinhalb Jahre Haft gefordert. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert mit dem Argument, A. hätte bei einer Befehlsverweigerung Lebensgefahr und bei einer Flucht die Hinrichtung gedroht. Er habe zwar bei der Festnahme von Demonstranten gegen das Assad-Regime mitgewirkt, aber nicht den Befehl eines Vorgesetzten befolgt, auf sie zu schießen.

Julian Staib

Julian Staib

Politischer Korrespondent für Hessen, Rheinland-Pfalz und das Saarland mit Sitz in Wiesbaden.

Bei dem Prozess in Koblenz handelt es sich um ein Novum. Es ist das erste Strafverfahren gegen Mitglieder des syrischen Regimes wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Das Verfahren fußt auf dem Weltrechtsprinzip, das es ermöglicht, schwere Menschenrechtsverbrechen unabhängig davon zu ahnden, wo sie begangen wurden und gegen wen sie gerichtet sind.

Klagen auch in anderen EU-Staaten

Das Gericht hatte das Verfahren kürzlich geteilt. Dasjenige gegen A., der ein Handlanger des Regimes war, kam nun zu einem Ende. Das ungleich bedeutsamere gegen den Hauptangeklagten Anwar. R., einen früheren Oberst des syrischen Geheimdienstes, wird fortgesetzt. R. soll Leiter der sogenannten Ermittlungseinheit einer Abteilung des syrischen Geheimdienstes gewesen sein. Ihm wirft die Bundesanwaltschaft Verbrechen gegen die Menschlichkeit vor. Er ist des achtundfünzigfachen Mordes sowie der Folter von 4000 Menschen und der sexualisierten Gewalt angeklagt. In der Haftanstalt Al-Khatib in Damaskus, die ihm unterstellt war, sollen viele Häftlinge an Folter wie an den Haftbedingungen verstorben sein.

Die Folter in den syrischen Gefängnissen wird in dem Prozess, der seit April des vergangenen Jahres vor dem Oberlandesgericht Koblenz läuft, akribisch aufgearbeitet. Überlebende sowie Angehörige von Folteropfern sind als Zeugen und Nebenkläger aufgetreten. Sie schilderten wiederholt bedrückende Details aus den Foltergefängnisse: Dort gab es demnach Vergewaltigungen, Gefangene wurden an ihren Handgelenken aufgehängt, mit Elektroschocks malträtiert, mit kochendem Wasser übergossen, ihre Fingernägel wurden herausgerissen. Systematische Folter, Aushungern, Prügel und Krankheiten sind demnach in den Gefängnissen des syrischen Regimes Alltag.

Nach Angaben der Organisation „Syrisches Netzwerk für Menschenrechte“ sind in Syrien von März 2011 bis Ende 2020 knapp 15.000 Menschen nachweislich durch Folter ermordet worden, 98,7 Prozent durch Mitarbeiter des syrischen Regimes. Weiterhin sind demnach knapp 100.000 Syrer seit ihrer Verhaftung „verschwunden“, davon knapp 1740 Kinder.

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Gegen ranghohe Beamte des syrischen Staatsapparats wurden Klagen wegen Folter nicht nur in Deutschland eingereicht, sondern auch in Schweden, Norwegen und Österreich. Ein Verfahren gibt es aber bisher nur in Koblenz. Für viele Syrer im Exil ist der dortige Prozess von großer vor allem symbolischer Bedeutung, da sich erstmals Mitglieder des Regimes wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit verantworten müssen. Mit dem Prozess, so ihre Hoffnung, solle Damaskus signalisiert werden, dass kein Täter mehr sicher sei. Nach Einschätzung von syrischen Menschenrechtsaktivisten, die den Prozess in Koblenz unterstützen und begleiten, leben in Deutschland zwischen 400 und 500 kriminelle Handlanger des Regimes, also Personen wie der nun verurteilte Eyad A.

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