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#Was ist ein triftiger Grund, das Haus zu verlassen?

Was ist ein triftiger Grund, das Haus zu verlassen?

Deutlich schneller als bei den letzten Treffen haben sich am Sonntag Kanzlerin Merkel und die Ministerpräsidenten der Bundesländer auf neue Maßnahmen im Kampf gegen die Ausbreitung des Coronavirus verständigt. Noch vor dem Mittag trat Angela Merkel vor die Presse, um zu verkünden, welchen Kurs Deutschland in den kommenden Wochen einschlagen werde. Neben der Schließung des Einzelhandels soll nun ab dem 16. Dezember bis zum 10. Januar eine nächtliche Ausgangssperre in Corona-Hotspots gelten. Als Hotspots gelten Regionen mit mehr als 200 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner pro Woche.

Das bedeutet, dass der Aufenthalt im öffentlichen Raum dann nur noch aus ganz wenigen triftigen Gründen erlaubt ist. Bislang sind dies laut Corona-Verordnung Notfälle oder medizinisch unaufschiebbare Behandlungen sowie der Weg zur Arbeit und die Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts. Auch die Betreuung unterstützungsbedürftiger Personen und die Begleitung Sterbender oder „Handlungen zur Versorgung von Tieren“ erlauben Ausnahmen von der Ausgangssperre.

An den Weihnachtstagen soll außerdem der Besuch von Gottesdiensten erlaubt bleiben. Tagsüber bleibt es weitgehend bei den Ausgangsbeschränkungen, auch mit der Erlaubnis, einen weiteren Hausstand außerhalb des eigenen zu treffen. Und nur für die Weihnachtsfeiertage werden die Kontaktregeln gelockert.

Allerdings wird den einzelnen Bundesländern mehr Raum bei der Auslegung der neuen Verordnungen gegeben. So kündigte Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) eine generelle nächtliche Ausgangssperre an, nicht mehr nur für Hotspots. Diese soll zwischen 21 und 5 Uhr gelten. Der Freistaat werde den von Bund und Ländern beschlossenen Lockdown „maximal“ umsetzen, sagte Söder.

Der Freistaat Sachsen geht bereits zwei Tage vor der Bundesrepublik in den Lockdown. Die nächtlichen Ausgangssperren in Hotspots starten hier ab Montag und gelten zwischen 22 und 6 Uhr. Außerdem herrscht dort, wo Menschen sich begegnen, eine Maskenpflicht auch im öffentlichen Raum. Alkohol ist in der Öffentlichkeit verboten. Für Einkauf, Freizeit und Sport sollen die Menschen auch tagsüber im Umkreis von 15 Kilometern zum Wohnumfeld bleiben. Die Einhaltung der neuen Regeln wird verstärkt kontrolliert. Allerdings werden im Gegenzug die Maßnahmen bereits ab 23. Dezember um 12 Uhr bis 27. Dezember um 12 Uhr gelockert werden.

In Sachsen-Anhalt wird es hingegen nach den Worten von Ministerpräsident  Reiner Haseloff (CDU) voraussichtlich über Weihnachten keine Lockerungen der Kontaktregeln geben. Es bleibe dabei, dass sich höchstens fünf Personen treffen dürfen, sagte Haseloff am Sonntag in Wittenberg. Nicht mitgezählt werden Kinder bis 14 Jahren, die mit einem der Anwesenden verwandt sind.

In Baden-Württemberg trat indes bereits am Samstag eine Verordnung in Kraft, wonach Menschen auch tagsüber nur noch „zielgerichtet“ das Haus verlassen dürfen. Nachts und abends gilt im Rahmen dieser Verordnung bereits eine Ausgangssperre zwischen 20 und 5 Uhr.

Hier berichtet die Polizei etwa aus Stuttgart und Mannheim, dass sich die meisten Menschen an die nächtliche Ausgangssperre hielten. Überdies hätten jene, die in der Sperrstunde von der Polizei angehalten wurden, triftige Gründe wie den Weg von der Arbeit nach Hause angeben können. Ein Passierschein wird dafür nicht benötigt, das Land Baden-Württemberg spricht lediglich von „Glaubhaftmachung“. Allerdings hätten viele die seit Samstag gültigen Regeln nicht gekannt. Die meisten seien jedoch einsichtig gewesen, als die Beamten die Vorgaben erläutert hätten.

Für den 5. Januar ist bereits die nächste Runde zwischen Bund und Ländern angesetzt. Baden-Württembergs Ministerpräsident Kretschmann zufolge solle dann besprochen werden, wie es ab dem 11. Januar weitergeht. „Aber eines kann ich schon heute sagen: Wenn die Zahlen bis dahin nicht deutlich runtergehen, brauchen wir auch danach drastische Einschränkungen.“

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