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#Höchststrafe für tödlichen Messerangriff von Dresden

Höchststrafe für tödlichen Messerangriff von Dresden

Nach der tödlichen Messerattacke auf zwei Touristen in Dresden ist ein 21-Jähriger zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Oberlandesgericht Dresden sprach den Syrer, der als islamistischer Gefährder gilt, am Freitag wegen Mordes, versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung schuldig. Zudem stellten die Richter die besondere Schwere der Schuld fest. Damit wäre eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren in der Praxis praktisch ausgeschlossen. Zudem ordneten die Richter den Vorbehalt der Sicherungsverwahrung an.

Der 21-Jährige hat nach Überzeugung des Gerichts am 4. Oktober 2020 zwei Männer aus Nordrhein-Westfalen von hinten niedergestochen. Ein 55-Jähriger starb, sein Lebenspartner überlebte nur knapp.

Die Bundesanwaltschaft hatte im Sinne der Anklage die Höchststrafe gefordert sowie die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld beantragt und die Anordnung des Vorbehalts einer Sicherungsverwahrung. Dem hatten sich Anwälte der Schwester des Toten und des Überlebenden angeschlossen. Auch die Verteidigung hatte die Vorwürfe als bewiesen angesehen, plädierte aber wegen der nötigen „Nachreife“ ihres zur Tatzeit 20 Jahre alten Mandanten für eine Verurteilung nach Jugendstrafrecht.

Der Mann war 2015 als minderjähriger Flüchtling nach Deutschland gekommen. Wegen Propaganda für das Terrornetzwerk Islamischer Staat (IS) hatte ihn das OLG 2018 zu einer Jugendstrafe verurteilt, die nach Attacken auf Vollzugsbeamte verschärft wurde. Ende September 2020 wurde er unter strengen Auflagen entlassen. Nach der Bluttat fünf Tage später konnte er zunächst unerkannt entkommen. Knapp drei Wochen später wurde er anhand einer DNA-Spur identifiziert und in der Innenstadt gefasst – in seinem Rucksack befand sich ein Schinkenmesser.

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