Nachrichten

#Höchststrafe für tödlichen Messerangriff von Dresden

Höchststrafe für tödlichen Messerangriff von Dresden

Im Prozess um die tödliche Messerattacke auf ein schwules Paar in Dresden ist der 21-jährige Angeklagte zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Nach Überzeugung des Gerichts sei der Syrer des Mordes, des versuchten Mordes und der gefährlichen Körperverletzung schuldig, sagte am Freitag der Vorsitzende Richter am Oberlandesgericht Dresden, Hans Schlüter-Staats. Der Staatsschutzsenat sehe zudem eine besondere Schwere der Schuld.

Zudem werde für den polizeibekannten islamistischen Gefährder eine Sicherungsverwahrung unter Vorbehalt angeordnet – das heißt, sie muss zu gegebener Zeit geprüft werden. Mit dem Urteil folgte der Senat am OLG Dresden den Forderungen der Bundesanwaltschaft. Die Verteidigung hatte für das mildere Jugendstrafrecht plädiert.

Der Syrer hatte am 4. Oktober 2020 in der Dresdner Innenstadt ein schwules Paar niedergestochen. Einer der Männer starb, sein Lebenspartner überlebte schwer verletzt. Laut Urteil handelte der Angeklagte aus einer radikal-islamistischen und homophoben Gesinnung heraus. Den Tathergang hatte er im Gefängnis einem Psychiater geschildert. Der Prozess hatte am 12. April begonnen.

Mehr in Kürze auf FAZ.NET

Wenn Ihnen der Artikel gefallen hat, vergessen Sie nicht, ihn mit Ihren Freunden zu teilen. Folgen Sie uns auch in Google News, klicken Sie auf den Stern und wählen Sie uns aus Ihren Favoriten aus.

Wenn Sie an Foren interessiert sind, können Sie Forum.BuradaBiliyorum.Com besuchen.

Wenn Sie weitere Nachrichten lesen möchten, können Sie unsere Nachrichten kategorie besuchen.

Quelle

Ähnliche Artikel

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"
Schließen

Please allow ads on our site

Please consider supporting us by disabling your ad blocker!