Nachrichten

#In den Staatsdienst trotz Psychotherapie

In den Staatsdienst trotz Psychotherapie

Stress in der Uni und dann auch noch Pandemie. Viele Studenten leiden unter dem mittlerweile dritten „vollverkachelten Semester“, wie es Bundespräsident Steinmeier in seiner Rede zum Start des Sommersemesters 2021 nannte. Besonders Lehramtsstudenten, die psychologische Hilfe in Anspruch nehmen wollen, stehen vor einem Problem. Hartnäckig hält sich nämlich das Gerücht, ihre Verbeamtung stehe nach einer Therapie auf der Kippe. Trotz zweier Urteile zur Gleichbehandlung seitens des Bundesverwaltungsgerichts (Az: 2C 12/11 und Az: 2C 16/12) herrscht große Unsicherheit.

Der Germanistik- und Psychologiestudentin Joanna Bedersdorfer aus Heidelberg wurde der psychische Druck irgendwann zu groß. Sie begab sich in Therapie und nahm in Kauf, wie es das Gerücht besagte, ihren zukünftigen Beruf nicht als Beamtin ausüben zu können. Diesen Mut hatten nicht viele Kommilitonen. Joanna Bedersdorfer erzählt von einer Person, die lediglich die nicht protokollierte Beratung der Psychologischen Beratungsstelle der Universität in Anspruch nahm und auf die nötige Therapie verzichtete. Ein anderer Bekannter bezahlte die Therapiesitzungen gar aus eigener Tasche, obwohl er Anspruch auf Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse hatte.

Aus Ungewissheit warten die Studenten oft lange

Fälle wie diese häufen sich, bestätigt ein Student aus dem süddeutschen Raum, der anonym bleiben möchte. Er arbeitet ehrenamtlich bei einem Verein, der eine Hotline für Studenten betreibt. Dort hört er sich Berichte über alltägliche Sorgen wie Stress mit der Wohngemeinschaft oder depressive Verstimmungen an und versucht den Anrufern Wertschätzung zu vermitteln.

Nach seiner Erfahrung haben viele Studenten Angst, bei der amtsärztlichen Untersuchung als nicht vollumfänglich geeignet abgestempelt zu werden. So käme es mitunter zu absurden Vorkommnissen: Manche Patienten bitten ihre Therapeuten, einen leichten Verlauf der Krankheit zu bescheinigen, um vor dem Amtsarzt die Diagnose als trivial herunterspielen zu können. Das führt zur Reduktion des von der Krankenkasse bewilligten und zur Gesundung nötigen Sitzungumfangs.

F.A.Z. Frühdenker – Der Newsletter für Deutschland

Werktags um 6.30 Uhr

ANMELDEN

Aus Ungewissheit warten die Studenten oft lange, bis sie sich überhaupt bei den unabhängigen Beratungsstellen an den Universitäten melden. So würden aus unbehandelten Problemen Krankheiten, warnt Sabine Köster. Sie leitet die Psychotherapeutische Beratungsstelle Karlsruhe. Dort kommt man mitunter zu der Einschätzung, dass eine anschließende stationäre oder ambulante Behandlung nötig wäre. Doch viele Studenten entschieden sich dagegen, weil sich die Gerüchte hartnäckig halten.

„Besuch beim Amtsarzt gut vorbereiten“

„Ganz so ausweglos ist die Situation nicht“, beruhigt Georg Hoffmann. Er ist Vorsitzender der Jungen Philologen im Deutschen Philologenverband und berät angehende Lehrer. Auch Hoffmann hat festgestellt, dass die Belastungssituation für Referendare, besonders in der Pandemie, enorm hoch sei: „Die Anfragen haben zugenommen.“ Ganz grundsätzlich könne man aber trotz Psychotherapie verbeamtet werden. „Die rechtliche Lage im Kontext der amtsärztlichen Untersuchung hat sich für die Anwärter verbessert“, stellt Hoffmann klar. Der Amtsarzt müsse bei einer Ablehnung des Bewerbers feststellen, dass dieser mit überdurchschnittlicher Wahrscheinlichkeit bis zur Pensionierung häufige und erhebliche krankheitsbedingte Fehlzeiten aufweisen wird (AZ: 2C 12/11). Der untersuchende Arzt ist ein Allgemeinmediziner, der sich Gutachten der Fachärzte einholen muss. Daher rät Hoffmann, sich auf Rückfragen vorzubereiten.

Es lasse sich keine pauschale Aussage treffen, resümiert er, aber nicht jede Psychotherapie stehe einer Verbeamtung oder einem Referendariat entgegen. Andererseits könne auch nicht garantiert werden, dass der Hinweis auf eine psychotherapeutische Behandlung stets und ausnahmslos unproblematisch für die Verbeamtung sei.

Es bedürfe einer Prüfung von Fall zu Fall. Aus den Gutachten gehe meistens hervor, ob eine Person austherapiert oder mit Medikamenten so eingestellt sei, dass sie ihren Beruf langfristig ausüben kann. „Mit Bescheinigungen und Gutachten des Haus-/ Facharztes kann man gut argumentieren“, sagt Hoffmann. Bei chronischen Erkrankungen könne man zudem beantragen, den Grad einer Behinderung festzustellen. Bei einem Grad von dreißig bis vierzig Prozent könne man Gleichstellung beantragen.

„Es empfiehlt sich also immer, den Besuch beim Amtsarzt gut vorzubereiten und Beratungsangebote, beispielsweise von Personalräten und Lehrerverbänden, wahrzunehmen und dabei offen damit umzugehen“, rät Hoffmann. Auch wenn die Lage ausweglos scheint, gibt es Möglichkeiten, sich während des Lehramtsstudiums psychologische Hilfe zu holen und trotzdem im Staatsdienst eingestellt zu werden.

Wenn Ihnen der Artikel gefallen hat, vergessen Sie nicht, ihn mit Ihren Freunden zu teilen. Folgen Sie uns auch in Google News, klicken Sie auf den Stern und wählen Sie uns aus Ihren Favoriten aus.

Wenn Sie an Foren interessiert sind, können Sie Forum.BuradaBiliyorum.Com besuchen.

Wenn Sie weitere Nachrichten lesen möchten, können Sie unsere Nachrichten kategorie besuchen.

Quelle

Ähnliche Artikel

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"
Schließen

Please allow ads on our site

Please consider supporting us by disabling your ad blocker!