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#In einem Sack qualvoll erstickt

In einem Sack qualvoll erstickt

Claudia H. ist dezent gekleidet. Mit ihrer braven, gewellten Kurzhaarfrisur und der Brille sieht sie aus, als käme sie gerade aus einem Friseursalon der Achtzigerjahre, aus der Zeit also, in der sie Mutter wurde und ihr Kind nach nur vier Jahren wieder verlor. Nach ihrem eigenen Zutun, wie der Hanauer Oberstaatsanwalt Dominik Mies vermutet. Die promovierte, 60 Jahre alte Claudia H. muss sich in den nächsten Wochen wegen Mordes an ihrem Sohn Jan vor dem Landgericht Hanau verantworten.

Am Dienstag begann der Prozess, begleitet von einem regen Interesse der Medien an dem spektakulären Fall. Eine lange Liste an Zeugen verliest Richterin Susanne Wetzel zu Beginn. Sie werden ein zweites Mal ihre Aussage machen müssen, denn vor Claudia H. war die 74 Jahre alte Sektenführerin Sylvia D. wegen des Mordes an Jan angeklagt und vor einem Jahr zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Anders als Sylvia D. seinerzeit, die Zeugen bisweilen mit ihren Augen fixierte und die ständig mitschrieb, bleibt Claudia H. bei der Verlesung der Anklageschrift ruhig und konzentriert. Sie wird sich, ebenfalls anders als Sylvia D., am nächsten Prozesstag am 27. September ausführlich zu den Vorwürfen äußern. Es werde ein langer Vortrag, kündigt Verteidiger Thomas Scherzberg an.

„Eine verzweifelte Mutter, die sehr leidet“

Vieles von dem, was Oberstaatsanwalt Mies an diesem Nachmittag vorträgt, ist den Zuhörern schon bekannt. Doch noch immer erschüttert sie das, was sich am 17. August 1988 in dem Haus an der Keplerstraße in der Hanauer Weststadt zugetragen haben soll. Mies wirft Claudia H. vor, ihren Sohn aus niederen Beweggründen getötet zu haben, in dem Glauben, er sei eine Reinkarnation Hitlers und vom Dunklen besessen. Dies seien die Vorstellungen von Sylvia D. gewesen, die die Angeklagte übernommen habe. Den kleinen Jan habe sie am Vorabend wie so oft in einen Sack gesteckt und im Badezimmer zum Schlafen gelegt. Am nächsten Morgen sei das Kind eingenässt gewesen, woraufhin der inzwischen verstorbene Ehemann von Sylvia D. das Kind kalt abgeduscht habe. Danach habe das Kind in dem Badezimmer bleiben müssen.

Um die Mittagszeit sei es mit Haferbrei „vollgestopft“ worden, so Mies. Dann habe die Mutter das Kind, das psychisch und physisch stark unterversorgt gewesen sei, wieder in einen Sack gesteckt und es der Obhut von Sylvia D. überlassen, von der sie gewusst habe, dass die Frau dem Jungen nach dem Leben trachtete. Sylvia D. sei kurz ins Badezimmer gekommen und habe trotz der warmen Temperaturen des Sommertags das Fenster geschlossen. Jan habe, wie schon am Vormittag, die ganze Zeit verzweifelt geschrien. Dann sei er plötzlich verstummt. Als die Mutter und D.s Ehemann zurückkamen, sei das Kind tot gewesen, erstickt an seinem Erbrochenen.

Verteidigerin Wiebke Otto-Hanschmann bezeichnete die Angeklagte als eine verzweifelte Mutter, die unter den gegebenen Umständen sehr leide. Claudia H. sei von den Medien schon vorverurteilt. In dem Prozess dürfe es nur um die Urteilsfindung gehen, meinte sie. Das „Sektengemurmel“ dürfe darin keinen Platz finden.

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