Nachrichten

#In Schleswig-Holstein gilt Beherbergungsverbot weiter

Inhaltsverzeichnis

In Schleswig-Holstein gilt Beherbergungsverbot weiter

Das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht hat einen Eilantrag gegen das Beherbergungsverbot in dem Bundesland abgelehnt. Eine Familie aus dem Kreis Recklinghausen (Nordrhein-Westfalen), die ab Freitag auf Sylt Urlaub machen wollte, hatte den Antrag gestellt, teilte das Gericht in der Stadt Schleswig am Donnerstagabend mit.

Würde der Vollzug des Beherbergungsverbotes jetzt ausgesetzt, könnten Menschen aus inländischen Risikogebieten zu touristischen Zwecken unkontrolliert nach Schleswig-Holstein kommen, hieß es in der Begründung der Richter. In Anbetracht der am Donnerstag veröffentlichten Zahlen über den Anstieg der Neuinfektionen könne dies zu Gefährdungen für das öffentliche Gesundheitswesen führen, „zumal eine Weiterverbreitung des Coronavirus oft unentdeckt und schwer kontrollierbar erfolge.“

In Baden-Württemberg und Niedersachsen hatten Verwaltungsrichter das Verbot am Donnerstag für rechtswidrig erklärt. Sachsen und das Saarland strichen die Regel.

Bayern deutet Umdenken an

Auch Bayerns Ministerpräsident Markus Söder geht nun auf Distanz zu den umstrittenen Regelungen für Urlauber aus Gegenden mit besonders hohen Infektionszahlen . Die Einschränkungen seien im Kampf gegen die Seuche „in der Tat nicht das Wichtige. Das wird jetzt auch Stück für Stück auslaufen“, sagte der CSU-Chef am Donnerstagabend in der ZDF-Sendung „Markus Lanz“. Söder sagte mit Blick auf Bayern: „Auch bei uns wird das so sein, dass wir das Stück für Stück auslaufen lassen“ – Voraussetzung sei aber, dass die Menschen sich an die neuen, strengeren Kontaktbeschränkungen hielten.

Am Donnerstag hatte die bayerische Regierung beschlossen, dass das Beherbergungsverbot für Reisende aus Corona-Hotspots bis auf Weiteres in Kraft bleiben soll. Es solle aber bis nach den Herbstferien regelmäßig überprüft werden. Bisher dürften Touristen aus Risikogebieten nur in ein Hotel, wenn sie einen negativen Corona-Test vorlegen können, der nicht älter als 48 Stunden ist.

Das Beherbergungsverbot war bei den Beratungen der Ministerpräsidenten im Kanzleramt am Mittwoch am umstrittensten, Länder wie Nordrhein-Westfalen und Thüringen setzen es gar nicht um. Bund und Länder fanden denn auch keine Einigung und vertagten das Thema erst einmal bis zum 8. November.

Wenn Sie an Foren interessiert sind, können Sie Forum.BuradaBiliyorum.Com besuchen.

Wenn Sie weitere Nachrichten lesen möchten, können Sie unsere Nachrichten kategorie besuchen.

Quelle

Ähnliche Artikel

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"
Schließen

Please allow ads on our site

Please consider supporting us by disabling your ad blocker!