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#Netflix: Codec-Probleme beim UHD-Streaming

4K ULTRA HD UHD
© S.Gvozd – stock.adobe.com

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Netflix verletzt bei der Nutzung eines Video-Codecs laut dem Landgericht München ein Patent des Unternehmens Broadcomm, eine einstweilige Verfügung könnte weitreichende Folgen haben – insbesondere beim UHD-Streaming.

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Zwar ist noch keine direkte Konsequenz aus dem Urteil hervor gangenen, die Verfügung ist von dem Münchner Gericht jedoch bereits ausgesprochen worden. Konkret geht es um die Verwendung des Kompressionsstandards HEVC (H.265-Codec), welcher eben insbesondere bei zum Tragen kommt, wenn Videos in (Ultra-)Hochauflösung (UHD) gestreamt werden.

Netflix‘ Streaming-Technologie fußt stark auf High Efficency Video Coding (HEVC)

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Droht der Bildschirm wegen der einstweiligen Verfügung des Landesgerichts München künftig etwas ganz schwarz zu werden bei Netflix. © S.Gvozd – stock.adobe.com

Der Hersteller von Halbleitern hat im Zuge einer Übernahme Patente erworben, die ihn in die Lage versetzen Lizenzgebühren für Nutzung des Codecs einzufordern. Netflix kommt dem offenbar nicht nach, weshalb Broadcomm in den Niederlanden, den USA und Deutschland klagte. Dass der Streamingdienst seine UHD-Inhalte (und anderen Anwendungsbereiche des verletzten Patents) offline nimmt, ist derweil nicht zu erwarten, sondern eher eine rückwirkende Lizenzgebühr für die dauer der Verletzung des Schutzrechts.

Vom Streaminggiganten selbst gibt es zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Auskunft zu dem Thema. Ein besonderes Geschmäckle bekommt diese juristische Angelegenheit dadurch, dass Netflix und Broadcomm einer Allianz von Streaming-Anbietern und Tech-Unternehmen angehören, die den H.265-Codec durch die lizenzfreie Alternative AV 1 ersetzen will. Bevor es jedoch so weit ist, verklagt der eine Partner noch schnell den anderen.

Bildquelle:

Von

André Beyer

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