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# Irische Datenschutzkommission: Google darf Bard in EU nicht auf den Markt bringen

Die irische Datenschutzkommission DPC soll die Einführung von Googles generativer KI namens Bard in der Europäischen Union wegen Datenschutzbedenken blockiert haben.

Google hat Bard Anfang dieses Jahres in den Vereinigten Staaten, in Großbritannien und in 178 weiteren Ländern lanciert. Bisher konnte das Unternehmen jedoch nicht in die EU. Das Unternehmen wollte das in dieser Woche noch hinkriegen, aber wie Politico berichtet, sind diese Pläne ins Stocken geraten.

Dem Bericht zufolge erklärte der stellvertretende DPC-Kommissar Graham Doyle, dass Google die Kommission erst kürzlich über seine Absicht informiert habe, Bard in der EU einführen zu wollen.

Er erklärte weiter, Google habe der Kommission „kein detailliertes Briefing, keine Datenschutz-Folgenabschätzung und keine weiteren Unterlagen zur Verfügung gestellt“. Daher, so Doyle, werde „Bard diese Woche nicht auf den Markt kommen“.

Der Ansatz der EU zur Regulierung von KI gilt als weitaus strenger als die Bemühungen in Großbritannien und den Vereinigten Staaten.

Der europäische Datenschutzbeauftragte Wojciech Wiewiórowski hatte zuvor gewitzelt, „die Definition von Hölle ist eine europäische Gesetzgebung mit amerikanischer Durchsetzung“, nachdem OpenAI mit ChatGPT kürzlich in Italien wegen Datenschutzbedenken verboten wurde.

Google befindet sich offenbar in einer ähnlichen Situation mit den europäischen Regulierungsbehörden. ChatGPT wurde in Italien letztendlich zugelassen, nachdem OpenAI die Bedenken der Regulierungsbehörden in Bezug auf den Datenschutz ausgeräumt hatte.

Der stärkere regulatorische Fokus im Hinblick auf KI-Technologien in der EU geht auf den EU AI Act zurück. Das ist ein vorgeschlagener Rahmen für die Regulierung von künstlicher Intelligenz in der Europäischen Union, der im Mai 2023 eingereicht wurde.

Die Verfasser wollen die Steuerung von KI-Technologien an die Datenschutzgrundverordnung angleichen. Die Datenschutz Grundverordnung ist ein Regelwerk für den Schutz der Privatsphäre der Bürger.

Ähnlich wie MiCA-Verordnung soll das KI-Gesetz der EU für Unternehmen, die in der EU tätig sind, ganz andere Anforderungen stellen als in Großbritannien oder den USA. Dabei liegt der Fokus auch stärker auf Sicherheit, Datenschutz und Verantwortlichkeit.

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