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#EU plant Schadenersatz für schlechtere Bezahlung von Frauen

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EU plant Schadenersatz für schlechtere Bezahlung von Frauen

Am 10. März ist in Deutschland „Equal Pay Day“. Bis zu diesem Tag müssten hierzulande Frauen „umsonst arbeiten“, während Männer seit dem 1. Januar bezahlt würden, heißt es auf der Internetseite des Bundesfamilienministeriums. Das folgt der simplen Rechnung, dass die Gehaltslücke zwischen Männern und Frauen in Deutschland nach wie vor 19,2 Prozent beträgt. In der EU sind es 14,1 Prozent. Über die Gründe für die Lohnlücke lässt sich streiten. Die Entscheidung von Frauen für bestimmte schlechter bezahlte Branchen spielt ebenso eine Rolle wie die Tatsache, dass Frauen ihre Karriere öfter als Männer aus familiären Gründen unterbrechen. Nicht nur die EU-Kommission aber ist überzeugt, dass ein Teil der Lohnlücke durch die Diskriminierung von Frauen zu erklären ist.

Hendrik Kafsack

Die Europäische Kommission will den Frauen in Europa deshalb nun mit einem neuen Vorstoß für Gehaltstransparenz ein Instrument verschaffen, um gegen schlechtere Bezahlung vorzugehen. Die zuständige Vizepräsidentin der Europäischen Kommission, Věra Jourová, will die Vorschläge an diesem Mittwoch in Brüssel präsentieren.

Ein Entwurf der Richtlinie liegt der F.A.Z. vor. Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern sollen künftig einmal im Jahr im Internet detailliert veröffentlichen, wie viel mehr Männer bei ihnen als Frauen verdienen. Mehr noch: Wenn sich bei der jährlichen Erfassung der Löhne zeigt, dass die Lücke in Gruppen mit vergleichbaren Aufgaben größer als 5 Prozent ist, muss das Unternehmen gemeinsam mit den Arbeitnehmervertretern die Gründe dafür analysieren und konkrete Schritte vorschlagen, um das zu ändern.

Wann soll es Schadenersatz geben?

Die Arbeitnehmerinnen sollen zudem einen unbegrenzten Anspruch auf Schadenersatz bekommen, wenn sie benachteiligt wurden. Dabei müssten die Unternehmen im Falle eines Verfahrens beweisen, dass die schlechtere Bezahlung gerechtfertigt ist. Der Schadenersatz soll sich nicht nur an dem entgangenen Lohn und Bonuszahlungen orientieren, sondern die Beschäftigten auch für entgangene Aufstiegsmöglichkeiten und die Erfahrung der Benachteiligung selbst entschädigen. Es sei leider immer noch die Regel, dass Frauen jahrelang mit ihren männlichen Kollegen Seite an Seite arbeiteten, in dem festen Glauben, sie würden den gleichen Lohn bekommen, und erst am Ende ihrer Laufbahn merkten, dass das falsch war, heißt es dazu in der Kommission. Deshalb brauche man weitgehende Regeln zum Schadenersatz.

Die EU-Kommission schlägt mit dem Vorschlag einen ähnlichen Weg ein, wie ihn die Bundesregierung mit dem Entgelttransparenzgesetz von 2017 beschritten hat, geht aber spürbar über dieses hinaus. So verschafft das – bisher nur mäßig genutzte – deutsche Gesetz den Arbeitnehmerinnen das Recht, bei Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten Auskunft über das Gehalt von Kollegen in vergleichbarer Stellung zu bekommen. Dazu wird der Durchschnitt von mindestens sechs anderen Beschäftigten herangezogen. Der Kommissionsvorschlag greift auch diese Auskunftspflicht auf, beschränkt sie aber nicht auf Betriebe mit einer bestimmten Beschäftigungszahl. Auch kleine und mittlere Unternehmen wären betroffen. Zudem sollen zum Lohnvergleich im Einzelfall auch Löhne von Beschäftigten anderer Betriebe oder hypothetische Vergleiche herangezogen werden.

Um zu verhindern, dass sich eine Benachteiligung und die damit verbundene schlechtere Bezahlung beim Berufswechsel fortsetzen, will die Kommission verbieten, dass in Einstellungsgesprächen nach der vorherigen Entlohnung gefragt wird. Das Europaparlament und die Mitgliedstaaten müssen den neuen Regeln zustimmen, damit sie in Kraft treten können.

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