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#Kardinal Woelki entbindet zwei Mitarbeiter vorläufig von Pflichten

Kardinal Woelki entbindet zwei Mitarbeiter vorläufig von Pflichten

Im Zuge der Vorstellung eines Gutachtens zum Umgang mit Missbrauchsfällen im Erzbistum Köln hat Erzbischof Rainer Maria Kardinal Woelki personelle Konsequenzen gezogen: Er entband am Donnerstag seinen Weihbischof Dominikus Schwaderlapp und den Leiter des Erzbischöflichen Gerichts, Offizial Günter Assenmacher, wegen Pflichtverletzungen mit sofortiger Wirkung vorläufig von ihren Ämtern. Woelki sprach von „Vertuschung“ in seinem Bistum.

Die Gutachter hatten zuvor in 24 der insgesamt 236 ausgewerteten Aktenvorgänge Pflichtverletzungen von Amtsträgern festgestellt. In 104 Vorgängen gebe es darüber hinaus Hinweise auf mögliche Pflichtverletzungen, sagte die Rechtsanwältin und Ko-Autorin der Studie, Kerstin Stirner, vor Journalisten in Köln.

Das Handeln der Verantwortlichen im Erzbistum sei über viele Jahre „von Chaos, subjektiv empfundener Unzuständigkeit und Missverständnissen“ geprägt gewesen. Geändert habe sich dies erst mit Einrichtung einer Interventionsstelle im Jahr 2015. In den Jahren zuvor sei es aufgrund widersprüchlicher Aussagen der Betroffenen schlicht nicht möglich gewesen, die Verhältnisse im Erzbistum zu rekonstruieren.

Der Strafrechtler Björn Gercke warf dem heutigen Hamburger Erzbischof Stefan Heße elf Pflichtverletzungen im Zusammenhang mit der Aufarbeitung von Missbrauchsvorwürfen im Erzbistum Köln vor. Beim Kölner Erzbischof Rainer Maria Kardinal Woelki sehen Gercke und sein Team dagegen keine Pflichtverletzungen.

Die mit Abstand schwersten Vorwürfe machten die Gutachter dem 2017 verstorbenen Kölner Kardinal Joachim Meisner. Diesem seien 24 Pflichtverletzungen und damit fast ein Drittel aller Fälle vorzuwerfen. Auch dem 1987 verstorbenen Kardinal Joseph Höffner seien Pflichtverletzungen vorzuwerfen, befanden die Gutachter.

Für das Gutachten der Kanzlei Gercke & Wollschläger wurde laut Angaben der Zeitraum zwischen 1975 und 2018 untersucht. Es gab Übergriffe und Grenzverletzungen von insgesamt 202 Beschuldigten, davon knapp zwei Drittel Kleriker. Die Zahl der Opfer beläuft sich auf 314, darunter 178 männliche und 119 weibliche. Bei 17 Opfern gab es keine Angabe zum Geschlecht.

Das Gutachten wurde am Donnerstag nach monatelanger Debatte vorgestellt. Erzbischof Woelki hatte es erst im Oktober vergangenen Jahres in Auftrag gegeben. Es handelt sich um die zweite Ausarbeitung für das Erzbistum – ein erstes Gutachten der Münchner Kanzlei Westpfahl Spilker Wastl (WSW) wurde zunächst nicht wie vorgesehen veröffentlicht, weil Kardinal Woelki es für mangelhaft hält. Kritiker warfen ihm deshalb mangelnden Aufklärungswillen vor.

Woelki und sein Generalvikar Markus Hofmann nahmen als Gäste an der Präsentation teil. Laut Erzbistum kannten sie den Inhalt des Gutachtens bislang nicht. Woelki will sich am 23. März zu den Konsequenzen äußern.

Das komplette Gutachten soll gegen 13 Uhr auf der Internetseite des Erzbistums Köln veröffentlicht werden, nachdem zunächst der Betroffenenbeirat Einsicht erhalten hat. Ab dem 25. März sollen Betroffene, Journalisten und weitere Interessierte Möglichkeit zur Lektüre des WSW-Gutachtens bekommen.

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