Nachrichten

#Kein Schadenersatz für Leasingkunden im Dieselskandal

Kein Schadenersatz für Leasingkunden im Dieselskandal

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Hoffnungen von Tausenden Leasingnehmern in Deutschland enttäuscht, die von Volkswagen einen Schadenersatz für ihren manipulierten Diesel verlangen. Einen Anspruch auf Erstattung der gezahlten Leasingraten gibt es in diesen Fällen nicht, entschied der siebte Zivilsenat in Karlsruhe. Die Karlsruher Richter hoben ein früheres Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart auf, das dem Fahrer eines Audi Q5 mit dem VW-Skandalmotor EA 189 recht gegeben hatte. In einigen Monaten muss das OLG abermals in der Sache verhandeln.

Dass die Klage, die sich direkt gegen den Automobilhersteller Audi richtete, ohnehin wenig Aussicht auf Erfolg hatte, war schon in der mündlichen Verhandlung Anfang September deutlich geworden. Den Bundesrichtern fehlten die substantiellen Anhaltspunkte dafür, ob die Audi-Verantwortlichen von dem Betrug bei VW Kenntnis hatten. Schon im Frühjahr hatte ein anderer Zivilsenat diese Zurechnung verneint – allein aus der Stellung als Tochtergesellschaft könne sich keine Haftung ergeben.

In dem Ausgangsfall hatte ein Mann aus Baden-Württemberg im Jahr 2009 einen Audi Q5 mit dem Skandalmotor EA 189 geleast. Nach der Leasingzeit 2013 kaufe er das Fahrzeug. Vor dem BGH verlangte er neben den Leasingraten auch den Kaufpreis abzüglich des Nutzungsersatzes zurück. Die Bundesrichter stellten bei der Berechnung des Vorteilausgleichs nicht auf die Formel ab, die bei der Rückabwicklung eines Fahrzeugkaufs angewendet wird. Kaufpreis und Gesamtzahlung stünden sich „kongruent“ und daher anrechenbar gegenüber. Beim Leasing hingegen habe die Fahrzeugnutzung einen grundsätzlich „zeitraumbezogenen Wert“, der den Leasingraten anrechenbar gegenüberstehe, heißt es einer Mitteilung des BGH. Wer sein Fahrzeug über die gesamt Leasinglaufzeit nutzt, hat seinen Vorteil nach Auffassung des Zivilsenats vollständig realisiert – dann kompensieren die erlangten Nutzungsvorteile die Zahlungen an das Leasingunternehmen, in diesem Fall eine Tochtergesellschaft von VW.

„Aus Sicht von Volkswagen hat der Bundesgerichtshof zutreffend entschieden, dass Leasing-Kunden kein Schadensersatzanspruch zusteht“, teilte der Konzern in einer Stellungnahme mit. Der Nutzungsvorteil bei einem Leasingvertrag richte sich nach dem objektiven Leasingwert des Fahrzeugs, konkret den Leasinggebühren. Ein etwaiger Schadensersatzanspruch werde dadurch aufgezehrt. Der Bundesgerichtshof bestätige damit die vorherrschende Auffassung der obergerichtlichen Rechtsprechung, die Ansprüche in solchen Fällen mangels Schaden ablehnt.

Die heutige Entscheidung zum Leasing betrifft eine vierstellige Anzahl an Fahrzeugen, und zwar über die EA189-Motoren hinaus insbesondere die Verfahren mit den 3.0l Motoren.

Mittlerweile weisen Verbraucheranwälte auf eine andere Möglichkeit hin, einen Leasingvertrag für einen manipulierten Diesel rückabzuwickeln. „Wer seinen Autokauf mit einem Kredit finanziert hat, hat zudem mit hoher Wahrscheinlichkeit die Möglichkeit, diesen auch heute noch zu widerrufen“, sagt Rechtsanwalt Claus Goldenstein aus Potsdam. In der vergangenen Woche habe der Europäische Gerichtshof die Rechte von Verbrauchern enorm gestärkt. Demnach sei die Widerrufsfrist von „mehreren Millionen Kreditverträgen“ aufgrund von unzureichenden Informationen in den Verträgen bis heute nicht eingetreten, behauptet Goldenstein. (Az.: VII ZR 192/20)

Wenn Ihnen der Artikel gefallen hat, vergessen Sie nicht, ihn mit Ihren Freunden zu teilen. Folgen Sie uns auch in Google News, klicken Sie auf den Stern und wählen Sie uns aus Ihren Favoriten aus.

Wenn Sie an Foren interessiert sind, können Sie Forum.BuradaBiliyorum.Com besuchen.

Wenn Sie weitere Nachrichten lesen möchten, können Sie unsere Nachrichten kategorie besuchen.

Quelle

Ähnliche Artikel

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"
Schließen

Please allow ads on our site

Please consider supporting us by disabling your ad blocker!