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#Kommentar zum Lieferkettengesetz: Schlichtweg weltfremd

Kommentar zum Lieferkettengesetz: Schlichtweg weltfremd

Es ist der Schlusspunkt eines Kapitels voller Irrungen und Wirrungen. Am Freitag hat der Bundestag tatsächlich das Lieferkettengesetz beschlossen, das deutsche Unternehmen in die Pflicht nimmt für die Einhaltung der Menschenrechte in ihrer gesamten Lieferkette. Es ist ein moralisch aufgeladenes Projekt, das von Anfang an auf einer ganzen Kette von Missverständnissen beruht. Es ging los mit einer Befragung der Unternehmen, wie sie es mit den großen Zielen der Staatengemeinschaft halten – die Aktion versandete, weil die Unterlagen nicht an die zuständigen Einheiten in den Unternehmen ging.

Doch nicht die Absender, sondern die Empfänger standen am Ende blamiert da. Zwar hat man die Aktion wiederholt, aber nun lief die Befragung auf dem Höhepunkt der ersten Corona-Welle, in der viele Unternehmen nicht zuletzt in der Textilwirtschaft ganz andere Probleme hatten: versperrte Absatzkanäle und Mitarbeiter, die von zu Hause aus versuchen mussten, den Laden am Laufen zu halten.

Hubertus Heil und Gerd Müller, die Bundesminister für Soziales und Entwicklung, nutzten die Gelegenheit, weil sie ihr Gesetz durchbringen wollten, koste es, was es wolle. Das haben sie geschafft: Die handelnden Unternehmen sollen nun leisten, was die Regierungen nicht erreicht haben: die Achtung der Menschenrechte an jedem Arbeitsplatz – auch am Ende der Welt. Die hiesigen Abnehmer haben zwar generell nicht das Image, brutale Ausbeuter zu sein, im Gegenteil, sie sind in aller Regel verlässliche und angesehene Partner, aber das hilft ihnen in dem Fall nicht. Das neue Gesetz nimmt selbst Mittelständler in die Haftung für die gesamte Lieferkette. Und die kann aus sehr vielen Gliedern bestehen. Für die direkten Zulieferer sind die Pflichten ganz konkret, für die entfernten ist die Sache diffuser. Nur wenn das Management in einem solchen Fall substantielle Kenntnisse von Menschenrechtsverletzungen erhält, muss es ebenfalls tätig werden.

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Keiner weiß, wie solche Vorgaben bei Hunderten oder gar Tausenden Geschäftspartnern funktionieren soll. Der gute Zweck heiligt offenbar die Mittel. Nur die Ausgangslage ist unstrittig: Die Machthaber in vielen Ländern, in denen deutsche Unternehmen einkaufen, kümmern sich viel zu wenig um die Konventionen zum Schutz der Arbeitnehmer und andere Menschenrechte. Selbst so große Länder wie Amerika und China haben nicht alle internationalen Vereinbarungen unterschrieben. Andere Staaten haben vielleicht alle Abkommen ratifiziert, kümmern sich aber gleichwohl nicht darum. Davon findet man einige in Afrika.

Wer einmal in Kongo war, wird das Elend nicht vergessen, das sich in die Gesichter der Menschen eingegraben hat. Rivalisierende Banden haben seit Jahrzehnten das Land im Griff. Man spricht in Kongo nicht ohne Grund von Blutcoltan. Rohstoffe halten dort die Machtkämpfe im Gang. Coltan ist aus der modernen Mikroelektronik nicht mehr wegzudenken. Mobiltelefone, Laptops und Flachbildschirme kommen ohne diesen Stoff kaum aus. Wie soll nun ein schwäbischer Unternehmer verhindern, dass rechtlich vergiftetes Erz über die Lieferkette in seine Produkte gerät? Das geht schlichtweg nicht.

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Generell arbeitet in armen Ländern ein großer Teil der Menschen im informellen Sektor, wo der Staat lieber nicht so genau hinschaut, weil er froh ist, dass viele dort ihr Brot verdienen. Die dort hergestellten Vorprodukte landen in konventionell arbeitenden Unternehmen der Region, die in die globale Arbeitsteilung eingebunden sein können.

Die Erfahrung lehrt, dass der internationale Handel hilft, Länder aus der Armut zu befreien: Japan, Südkorea und zuletzt China haben das vorgemacht – zuweilen auch mit kleinen Eingriffen zugunsten ihrer eigenen Wirtschaft, damit sich diese besser entwickeln kann. Das entspricht zwar nicht der reinen Lehre der ökonomischen Klassiker, hat aber den rasanten Aufstieg der Asiaten nicht gebremst. Etwas anderes wäre es, wenn nun Abnehmer aus den reichen Ländern den Warenaustausch einschränkten, weil sie nicht nachvollziehen können, wer was zu welchen Produktionsbedingungen zugeliefert hat.

Wird am deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, wie das gemeinsame Projekt des Sozialdemokraten Heil und des Christsozialen Müller in voller Schönheit heißt, die Welt genesen? Diese Erwartung ist schlicht weltfremd. Die Unternehmen werden gezwungen, ein aufwendiges Kontrollsystem aufzubauen, um etwas zu überprüfen, was sie letztlich kaum steuern können. Daher droht anderes: Unternehmen, denen es in rückständigen Regionen „zu heiß“ wird, ziehen sich einfach von dort zurück. Das ist genau das Gegenteil von dem, was die Menschen dort in ihrer bitteren Not brauchen.

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