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#Kostensenkung: Bankkunden sollen weniger zahlen

Bankgebühren können hierzulande empfindlich auf den Geldbeutel schlagen. In keinem anderen EU-Land zahlt man in der Spitze mehr für das Basiskonto als in Deutschland. Ein Umstand, der nun zugunsten verbraucherfreundlicherer Entgelte angepasst werden soll.

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Verbraucherzentrale fordert maximale Höhe des Basiskonto-Entgelts zu beschränkenBildquelle: New Africa / shutterstock.com

Die teuersten Basiskonten finden sich mit 10 Euro pro Monat in Finnland und mit 13 Euro in Dänemark. Auf dem ersten Platz liegt hingegen Deutschland – mit stolzen 27,83 Euro. Ein Umstand, der sich auf fehlende Regularien zurückführen lässt. Und das, obwohl die EU entsprechende Richtlinien bereits vor zehn Jahren beschlossen hat. Nun fordert der Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) ein Umdenken.

Geringere Gebühren für Banknutzer

Die EU hat bereits 2014 das Recht auf ein Zahlungskonto mit grundlegenden Funktionen (Basiskonto) per Richtlinie festgeschrieben. Umgesetzt wurden die Vorgaben von den Mitgliedsländern jedoch unterschiedlich. In Frankreich, Irland und Polen ist das Basiskonto beispielsweise per Gesetz kostenlos – in fünf weiteren Ländern ist dies zumindest für vulnerable Gruppen der Fall. Andere Länder setzten auf feste Preisobergrenzen, und nur in sieben Regionen hat man auf spezifische Preisregeln verzichtet. Zu letzteren gehört auch Deutschland. Hierzulande werden „marktübliche Entgelte“ und das „Nutzerverhalten“ als Kriterien für eine angemessene Preisgestaltung des Basiskontos herangezogen.

„Die Kosten für ein Basiskonto steigen seit Jahren an und sind in Deutschland im europäischen Vergleich mit Abstand am höchsten“, so Ramona Pop, Vorständin beim vzbv. Das stelle ein reales Problem für den Zugang vieler Verbraucher zum digitalen Zahlungsverkehr dar. Aus diesem Grund fordern die Verbraucherschützer eine maximale Höhe für Basiskonto-Entgelte vom Gesetzgeber und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Dabei sollen neben der monatlichen Grundgebühr auch die Kosten der gesetzlich vorgeschriebenen Kontodienstleistungen begrenzt werden.

Die aktuellen Gebühren können hingegen beinahe schon als willkürlich bezeichnet werden, da die Rechtsprechung nach Angaben der Verbraucherzentrale bis zum heutigen Tag keine konkrete Definition des Wortes „angemessen“ hervorbrachte.

Passend dazu:

  • Festgeld im Vergleich
  • Tagesgeld im Vergleich

Was ist ein Basiskonto?

Bei dem Basiskonto handelt es sich laut BaFin-Definition um ein Zahlungskonto, das sich zwar wie ein Girokonto nutzen lässt, jedoch besonderen Schutzvorschriften unterliegt. Die Banken würden sich bei einem Basiskonto etwa nicht frei entscheiden dürfen, wen sie als Kunden ablehnen oder wenn sie kündigen.

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  • Verbraucherzentrale fordert maximale Höhe des Basiskonto-Entgelts zu beschränken: New Africa / shutterstock.com

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