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#Lebenslang für Mord in der Neujahrsnacht

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Lebenslang für Mord in der Neujahrsnacht

Das Landgericht Darmstadt hat einen 37 Jahre alten Mann wegen Mordes verurteilt. Hector G. muss lebenslang ins Gefängnis, weil er nach Überzeugung der Richter seine Lebensgefährtin erwürgt und ihre Leiche zerstückelt hat. Die Tat hatte sich in der Neujahrsnacht beim Jahreswechsel von 2018 auf 2019 ereignet. Der Angeklagte hatte seiner Freundin Magdalena A. schon vorher in den zwei Jahren ihrer Beziehung immer wieder Gewalt angetan und ihr gedroht, sie zu töten, wie der Vorsitzende Richter Marc Euler am Donnerstag seiner Urteilsbegründung ausführte. Auch am Silvesterabend habe er sie mit massiver Brutalität misshandelt. Schließlich habe der Mann die Frau getötet, damit sie ihn nicht verraten konnte. Somit handele es sich um einen Mord aus Verdeckungsabsicht, erläuterte der Richter. Damit wurde zum zweiten Mal ein Urteil zu dieser Tat gesprochen. Eine andere Kammer des Landgerichts Darmstadt hatte im Jahr 2019 ebenfalls auf Mord erkannt, dieses Urteil wurde aber vom Bundesgerichtshof aufgehoben.

Mit dem neuen Urteil ging die 16.Große Strafkammer über den Antrag der Staatsanwaltschaft hinaus. Anklägerin Eva Heid hatte einen Schuldspruch nicht wegen Mordes, sondern nur wegen Totschlags sowie eine Haftstrafe von elf Jahren gefordert. Eine Verdeckungsabsicht als Motiv sah sie nicht als gegeben an. Vorher habe Hector G. es nach Gewaltausbrüchen immer wieder geschafft, seine Freundin davon abzuhalten, gegen ihn auszusagen. Darauf habe er auch in diesem Fall hoffen können. Die Anwältinnen der Familie des Opfers, Friederike Villmar und Angela Gräf-Bösch, hatten eine Verurteilung wegen Mordes gefordert. Der Verteidiger Andreas Sanders hatte in seinem Plädoyer behauptet, der Angeklagte habe die Frau nicht töten wollen. Die Tat sei deshalb weder als Mord noch als Totschlag anzusehen, sondern als Körperverletzung mit Todesfolge.

Wutausbruch im Gerichtssaal

Euler führte aus, die Beziehung zwischen dem Angeklagten und seiner Freundin sei „toxisch“ gewesen. Schon kurz nach dem Zusammenziehen hätten die Misshandlungen begonnen. Der Wutausbruch von Hector G. im Gerichtssaal lasse erahnen, wie er in den eigenen vier Wänden aus der Haut fahren könne. Die Verbindung des Paars nannte der Richter eine „Zweckgemeinschaft“. Beide seien süchtig nach Rauschgift gewesen, Hector G. habe als Schüler Marihuana konsumiert und sei später zu anderen Drogen, etwa Kokain, übergegangen. Magdalena A. in einer Wohnung in Darmstadt-Eberstadt gelebt, in die der vorher obdachlose Mann mit eingezogen sei. Immer wieder sei er gewalttätig geworden, einmal sei die Frau seinen Schlägen nur entkommen, indem sie vom Balkon im zweiten Stock an der Regenrinne heruntergeklettert sei.

Mehrfach, auch vor Nachbarn und Bekannten, habe der Mann der Frau damit gedroht, sie umzubringen. Dabei habe er sogar ausdrücklich angekündigt, anschließend ihre Leiche zu zerstückeln und verschwinden zu lassen. Am Silvestertag sei es nach Drogenkonsum zum Streit gekommen, der Angeklagte habe die Frau vor Mitternacht brutal geschlagen, darauf habe sie sich im Bad eingeschlossen. Eine Stunde habe er gewartet, bis sie zurückgekommen sei, und habe sich währenddessen entschlossen, sie zu töten. Danach habe er Kopf und Hände abgetrennt. Bei der Untersuchung der Leiche zählten die Rechtsmediziner später 62 Hämatome an ihrem Körper. Daran lasse sich ablesen, wie „mit brachialer Gewalt auf die Frau eingedroschen worden“ sei.

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