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#Lebenslange Haft für eine Sadistin

Lebenslange Haft für eine Sadistin

Im Prozess um die „Ikea-Leiche“ ist das Urteil gesprochen. Die beiden Hauptangeklagten, Mutter und Sohn, erhalten eine lebenslange Haftstrafe. Für die Mutter hat das Landgericht Darmstadt die besondere Schwere der Schuld festgestellt, was bedeutet, dass eine Haftentlassung auf Bewährung nach 15 Jahren ausgeschlossen ist. Zusammen mit ihrem 26 Jahren alten Sohn Patrick U. ist die 50 Jahre alte Manuela U. nach Überzeugung der Richter für den Tod der 55 Jahre alten Gabriele L. im Jahr 2016 verantwortlich. Bis zu ihrem Tod war sie Mitbewohnerin im Apartment von Manuela U. am Ben-Gurion-Ring in Frankfurt gewesen.

Die Frau wurde nach Feststellung der Richter in der Wohnung mit einer Plastiktüte erstickt. Die Mutter hatte die Kommandogewalt und wollte den Tod des Opfers, weil sie die Mitbewohnerin loswerden wollte, wie der Vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung sagte. Der Sohn sei Vollstrecker ihres Todesurteils gewesen. Ein Mittäter, der 24 Jahre alte Dennis L., damals ebenfalls Mitbewohner, erhielt eine Haftstrafe von dreieinhalb Jahren wegen Körperverletzung mit Todesfolge, weil er das Opfer festgehalten hatte.

Zunächst war nicht bekannt, um wen es sich handelte

Die Leiche von Gabriele L. war 2016 in einem Graben in der Nähe der Ikea-Filiale im Frankfurter Norden gefunden worden. Zunächst war nicht bekannt, um wen es sich handelte. Die Familie U. kam schon zwei Monate nach dem Leichenfund durch den Hinweis eines Zeugen ins Visier der Ermittler, wie der Vorsitzende berichtete.

Damals habe Manuela U. „eine Räuberpistole erzählt“ und behauptet, sie habe ihre Mitbewohnerin schon lange nicht mehr gesehen, diese habe einen neuen Freund gefunden, der gewalttätig sei. Im Jahr 2019 sei der Verdacht abermals auf Manuela U. und ihren Sohn gefallen, als die Ermittler mithilfe einer DNA-Spur von Dennis L. aus einer anderen Straftat eine Verbindung zwischen ihm und der Toten aus Frankfurt hätten herstellen können.

Ausführlich sprach der Richter über die Vorgeschichte der Tat und die Persönlichkeit von Manuela U., die sadistische Züge aufweise. In ihrer Wohnung habe sie ein „Regime“ aufgebaut und über ihren Sohn, wechselnde Lebensgefährten und Mitbewohner geherrscht. Kern ihres Systems sei, dass die Frau „vulnerable Persönlichkeiten“, Menschen in einer schwierigen Lebensphase, „eingefangen“ und manipuliert habe.

„Schlimmer als das schlimmste Gefängnis“

Beim Spazierengehen habe die Haupttäterin ihr späteres Opfer kennengelernt. Gabriele L. habe sich, nach einer Trennung und dem Verlust der Arbeitsstelle, in einer schwierigen Lage befunden. Die Angeklagte habe die Frau immer mehr vereinnahmt und von ihrer Familie isoliert. Nach dem Einzug bei Manuela U. sei die Dreizimmerwohnung für sie „schlimmer als das schlimmste Gefängnis“ gewesen. Ohne Einkommen und Kontakt zu anderen Menschen sei Gabriele L. völlig von Manuela U. abhängig gewesen. Jahrelang sei sie von ihr und ihrem Sohn gedemütigt, misshandelt und als Putzfrau missbraucht worden, bis man sie habe loswerden wollen.

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