#Der Griff in die Kasse
„Der Griff in die Kasse“
Es ist der 28. Juli 2021, viele Deutsche sind im Urlaub, in Berlin ist parlamentarische Sommerpause. Doch Steueranwälte, Finanzbeamte, Strafverfolger und Bankiers blicken gebannt nach Karlsruhe. An diesem Sommertag entscheidet der 3. Strafsenat am Bundesgerichtshof (BGH) in der heftig umstrittenen Frage, ob die Aktienkreisgeschäfte mit (cum) und ohne (ex) Dividende und die mehrfache Erstattung einer nur einmal angefallenen Kapitalertragsteuer eine Straftat sind. Oder ein ziemlich ausgebuffter Steuertrick für schwerreiche Investoren – verwerflich, aber eben doch wegen einer Lücke im Jahressteuergesetz legal.
So argumentieren jedenfalls viele Berater, Aktienhändler und Bankmanager, die an den Cum-ex-Geschäften zwischen 2006 und 2012 gut mitverdienten. Ihr Narrativ: Der Handel ist digitalisiert, die Aktie sei aber kein Gegenstand, der von einer Hand in die nächste wandere – sie könne also nicht einem konkreten Besitzer zugeordnet werden. Eine Aktie in Zeiten des computergesteuerten Handels sei so „entmaterialisiert“ wie kaum etwas anderes auf der Welt, sagte etwa Hanno Berger, einer der mutmaßlichen Strippenzieher der Aktiengeschäfte, im Gespräch mit der F.A.Z. im Jahr 2020.
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