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#Der Griff in die Kasse

Der Griff in die Kasse

Es ist der 28. Juli 2021, viele Deutsche sind im Urlaub, in Berlin ist parlamentarische Sommerpause. Doch Steueranwälte, Finanzbeamte, Strafverfolger und Bankiers blicken gebannt nach Karlsruhe. An diesem Sommertag entscheidet der 3. Strafsenat am Bundesgerichtshof (BGH) in der hef­tig umstrittenen Frage, ob die Ak­tienkreisgeschäfte mit (cum) und ohne (ex) Dividende und die mehrfache Er­stattung einer nur einmal angefallenen Ka­pitalertragsteuer eine Straftat sind. Oder ein ziemlich ausgebuffter Steuertrick für schwerreiche Investoren – verwerflich, aber eben doch wegen einer Lü­cke im Jahressteuergesetz legal.

So argumentieren jedenfalls viele Be­rater, Aktienhändler und Bankmanager, die an den Cum-ex-Geschäften zwischen 2006 und 2012 gut mitverdienten. Ihr Narrativ: Der Handel ist digitalisiert, die Aktie sei aber kein Gegenstand, der von einer Hand in die nächste wandere – sie könne also nicht einem konkreten Besitzer zugeordnet werden. Eine Aktie in Zeiten des computergesteuerten Handels sei so „entmaterialisiert“ wie kaum etwas anderes auf der Welt, sagte etwa Hanno Berger, ei­ner der mutmaßlichen Strippenzieher der Aktiengeschäfte, im Gespräch mit der F.A.Z. im Jahr 2020.

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