Der Internationale Gerichtshof (IGH) in Den Haag hat einen weiteren Eilantrag Südafrikas gegen Israel wegen seiner bevorstehenden Militäroffensive in der Stadt Rafah im südlichen Gazastreifen zurückgewiesen. Die Richterinnen und Richter wiesen den Antrag am Freitagabend mit der Begründung ab, Israel sei bereits verpflichtet, sich in dem gesamten Palästinensergebiet an vorläufige Anordnungen des Gerichts zu halten.
Das Gericht hatte Israel Ende Januar angewiesen, bei seinem Militäreinsatz im Gazastreifen alles dafür zu tun, um einen Völkermord zu verhindern, die palästinensische Bevölkerung zu schützen und humanitäre Hilfe zu ermöglichen. Es handelte sich dabei um eine Eilentscheidung in einem Verfahren, das Südafrika gegen Israel vor dem höchsten UN-Gericht angestrengt hatte. Südafrika wirft Israel vor, bei seinem Militäreinsatz im Gazastreifen gegen die Völkermordkonvention von 1948 zu verstoßen.
Am Dienstag hatte Südafrika den IGH dann aufgefordert, angesichts der geplanten Offensive in Rafah den juristischen Druck auf Israel zu erhöhen. Südafrika warnte in dem neuen Antrag vor weiteren Tötungen, Schäden und Zerstörungen in der Stadt, in der mehr als eine Million Flüchtlinge aus anderen Teilen des Palästinensergebietes gestrandet sind. Aus Sicht Südafrikas wäre ein großangelegter Militäreinsatz in Rafah ein „schwerwiegender und irreparabler Verstoß" sowohl gegen die UN-Völkermordkonvention als auch gegen die IGH-Entscheidung von Ende Januar.
Auch diesen Eilantrag lehnte der IGH nun ab. Zwar könnten die aktuellen Ereignisse im Gazastreifen und „insbesondere in Rafah" zu einer Verschärfung der humanitären Lage führen, erklärten die Richterinnen und Richter. Diese „alarmierende Situation" erfordere „die sofortige und wirksame Umsetzung der vom Gerichtshof in seinem Beschluss vom 26. Januar 2024 genannten vorläufigen Maßnahmen". Diese seien im gesamten Gazastreifen gültig, einschließlich Rafah. Die Anordnung zusätzlicher Maßnahmen sei daher nicht nötig.
Ein abschließendes Urteil darüber, ob Israel im Gazastreifen tatsächlich einen „Völkermord" an den Palästinensern begeht oder nicht, hat der IGH noch nicht gefällt. Diese Entscheidung wird wohl noch Jahre dauern.