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#Mangelhafte Masken: Neue Vorwürfe gegen Spahn

Mangelhafte Masken: Neue Vorwürfe gegen Spahn

Als Bundesfinanzminister Olaf Scholz, SPD, um die Jahreswende einen Fragenkatalog an Gesundheitsminister Jens Spahn von der CDU schickte, in dem Aufklärung über die Corona-Impfkampagne verlangt wurde, waren die Machtverhältnisse in der Union noch nicht sortiert. Weder war klar, wer Vorsitzender würde, noch die Frage nach der Kanzlerkandidatur beantwortet. Spahn konnte sich nicht ganz so sicher sein, wer ihn aus den eigenen Reihen gegen die anrennenden Genossen verteidigen würde.

Jetzt, da in der Union die wichtigen Entscheidungen getroffen sind, kann der Gesundheitsminister sich darauf verlassen, dass alle wichtigen Unionsleute bis hinauf zur Bundeskanzlerin hinter ihm stehen. So war es auch in dieser Woche, als der Vorwurf der SPD hieß, Spahn habe in der frühen Phase der Pandemie Schutzmasken in den Umlauf gebracht, die nicht den erforderlichen Sicherheitsstandards entsprochen hätten.

Am Freitag bekamen die vom Gesundheitsministerium bereits mehrfach zurückgewiesenen Vorwürfe neue Nahrung durch einen Bericht der Zeitschrift Der Spiegel. Mehrere Bundesländer hätten die vom Bund gelieferten Schutzmasken noch einmal auf ihre Sicherheit überprüft und wegen Qualitätsmängeln mehrere Millionen davon aus dem Verkehr gezogen.

Zitiert wird aus einem Brief der Paritätischen Pflege Schleswig-Holstein an Spahn. Dort war es zu einem Corona-Ausbruch gekommen, fünf Menschen starben. Es sei „nicht auszuschließen“, so heißt es in dem Brief, dass „der Einsatz Ihrer mangelhaften Masken für den Ausbruch mitverantwortlich war“.

Warum Baden-Württemberg ein zweites Mal prüfte

Doch die Sache ist kompliziert. Wie kompliziert zeigt ein Brief aus dem Ministerium für Soziales und Integration des Landes Baden-Württemberg, das von dem Grünen-Politiker Manfred Lucha geführt wird. Es wurde mit dem Datum vom 5. Februar 2021 an die kommunalen Spitzenverbände versandt. Darin heißt es, Baden-Württemberg habe bei seinen eigenen Bestellungen die aus China und anderen Staaten stammenden Masken „stichprobenartig einer qualifizierten Laboruntersuchung unterzogen“, nach Maßgabe der „zum Zeitpunkt der Einfuhr gültigen Prüfvorgaben“. Diese habe ergeben, dass die Masken den Anforderungen genügt hätten.

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Bei den Masken, die vom Bund beschafft worden seien, habe man sich auf dessen technische Nachprüfung verlassen. Doch aufgrund anhaltender Zweifel an der Qualität von Masken hatte das Sozialministerium in Stuttgart im Januar beschlossen, „das gesamte Lagersortiment“ der von Bund und Land beschafften Masken noch einmal überprüfen lassen, und zwar von der DEKRA, einer amtlich anerkannten Prüf- und Überwachungsorganisation.

Zum Zeitpunkt, als das Schreiben verfasst wurde, waren 27 Masken-Typen getestet worden. Davon hätten 13 „nicht den Anforderungen nach EN149“ genügt. EN149 ist die europäische Norm für die Maskentypen FFP. Das Schreiben führt im weiteren die 13 inkriminierten Masken nach Hersteller, Modell, Herstellungsdatum und Chargennummer auf, bei der Mehrzahl wird eine „Durchlässigkeit deutlich oberhalb der Normwerte“ als Mangel angeführt.

Nicht feststellbar, wie viele Masken beanstandet wurden

Getestet werden immer mehrere Masken einer bestimmten Charge, also einer Produktionseinheit. Auffällig ist, dass bei sechs getesteten Masken die Chargen-Nummer „unbekannt“ war. Bei einer Maske vom Hersteller „Uleok Tangshan Technology Co. Ltd.“ war nicht nur die Chargennummer unbekannt, sondern auch das Modell und das Herstellungsdatum.

Das Ministerium teilt im Weiteren mit, dass „bedauerlicherweise“ auch von der DEKRA beanstandete Masken an Pflegeheime und Einrichtungen der Eingliederungs- und Wohnungslosenhilfe ausgegeben wurde, nachdem die Landesregierung im Dezember 2020 beschlossen hatte, den Bewohnerinnen und Bewohnern je 90 Atemschutzmasken kostenlos zuzuteilen.

Für das Ministerium sei es „leider nicht mehr abschließend feststellbar, ob und wie viele Masken“, die nun beanstandet worden seien, „an die jeweilige Einrichtung verteilt worden sind“. Deshalb habe man beschlossen, alle belieferten Einrichtungen abermals „mit jeweils 90 EU-konformen FFP2-Masken“ auszustatten – „vorzugsweise aus deutscher Produktion“. Das bedeute allerdings erheblichen logistischen Aufwand. Der Austausch und die Nachlieferung von FFP2-Masken dauere immer noch an, teilte das Ministerium in Stuttgart auf Anfrage der F.A.Z. am Freitag mit.

Spahn will Prüfberichte des Gesundheitsministeriums offenlegen

Heime und Einrichtungen werden im weiteren aufgefordert, Kartons mit Masken nicht zu vernichten – um entsprechende Schadensansprüche gegenüber dem Lieferanten geltend machen zu können. Von 17 beanstandeten Maskentypen seien 13 vom Bund beschafft worden, vier hingegen vom Land, heißt es in Stuttgart. Die These, dass allein aus dem Hause Spahn „minderwertige“ Masken beschafft und verteilt worden seien, lässt sich also kaum aufrechterhalten.

In Berlin herrschte am Freitag im Saal der Bundespressekonferenz trotz der sommerlichen Hitze in der Hauptstadt die schon gewohnte Kühle rings um die Plätze der Sprecher des von CDU-Mann Spahn geführten Gesundheits- und des vom Sozialdemokraten Heil geführten Arbeitsministeriums. Das sind die beiden Ressorts, die im Zentrum des Streits stehen. Der Sprecher des Arbeitsministeriums reagierte auf die neuen Berichte, dass Länder sich über die mangelnde Qualität der vom Bund geschickten Masken beschwert hätten, mit der Darstellung, man habe eine „deutlich andere Auffassung“ davon, welche Prüfmaßstäbe an welche Masken anzulegen seien.

Seitens des Gesundheitsministeriums hieß es, man habe den Ländern bei der Maskenlieferung eine Prüfung angeboten, falls diese meinten, Anlass zu Reklamationen zu haben. Es habe zwar Reklamationen gegeben, aber keine Prüfung habe ergeben, dass Lieferungen mangelhaft gewesen seien. Spahn, so heißt es, habe nichts dagegen, die Prüfberichte des Gesundheitsministeriums offenzulegen. Aus Gründen des Wettbewerbs wird das aber möglicherweise nur in der Geheimschutzstelle des Bundestages geschehen.

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