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#Nördlingen: Demo und Gegendemo am Sonntag in Nördlingen – neue Allgemeinverfügung gilt

Nördlingen: Demo und Gegendemo am Sonntag in Nördlingen – neue Allgemeinverfügung gilt



Am Sonntag ist auf der Kaiserwiese eine Demo für eine freie Impfentscheidung geplant. Die Polizei rät, das Stadtgebiet zu umfahren. Der Innere Ring wird gesperrt.

Wegen einer Versammlung ist im Stadtgebiet Nördlingen am kommenden Sonntag, 13. Februar, in der Zeit zwischen 15 und 16.30 Uhr mit erheblichen Verkehrsbeeinträchtigungen zu rechnen. Insbesondere ist der Innere Ring in dieser Zeit komplett gesperrt. Die Verkehrsteilnehmer werden gebeten, das Stadtgebiet in dieser Zeit weiträumig zu umfahren.

Gegendemo am Sonntag in Nördlingen geplant

Laut Stadt Nördlingen sollen bis längstens 16 Uhr die Straßen Innerer Ring, Lerchenstraße, Bürgermeister-Reiger-Straße und Augsburger Straße für den Fahrzeugverkehr vollständig gesperrt sein. Die Stadt Nördlingen bittet die Verkehrsteilnehmer um Verständnis. Wie berichtet, plant die Interessengemeinschaft „Für eine bessere Zukunft“ eine Kundgebung mit Protestzug für eine freie Impfentscheidung und Toleranz. Nun ist auch bekannt geworden, dass es eine Gegendemo gibt. Einige Jusos wollten ein Zeichen gegen den Protest setzen, sie seien einem Platz in der Nähe der Ankerhalle zugeordnet worden, teilt Robert Baumann von den Jusos auf Nachfrage mit.

Video: Verena Mörzl

Neue Allgemeinverfügung für die sogenannten Spaziergänge

Weitere Informationen gibt es aus dem Landratsamt zu den montags und freitags stattfinden Corona-Protesten in Nördlingen. Nachdem die letzte Allgemeinverfügung zur Regelung der sogenannten Spaziergänge am 9. Februar außer Kraft getreten ist, hat das Landratsamt Donau-Ries als Versammlungsbehörde am Donnerstag eine inhaltsgleiche neue Allgemeinverfügung für weitere „Montags- und Freitagsspaziergänge“ bis einschließlich 23. Februar erlassen.

Die Laufzeit der Allgemeinverfügung knüpft wiederum an die Geltungsdauer der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung an, die derzeit bis zu eben diesem Datum befristet ist. Die Verlängerung der in der Allgemeinverfügung angeordneten Beschränkungen, insbesondere die Beibehaltung der (FFP2-)Maskenpflicht, sei erforderlich geworden, da sich die infektionsschutzrechtliche Gefährdungsbeurteilung seit dem Erlass der letzten Allgemeinverfügung nicht entscheidend geändert habe, so die Behörde.

Disziplin beim Tragen der Maske lässt nach

Stattdessen haben die Infektionszahlen auch im Landkreis Donau-Ries neue Höchstwerte erreicht, die sich inzwischen auch wieder in zunehmenden Hospitalisierungen niederschlagen. Der Wendepunkt der Omikron-Welle sei noch nicht erreicht, heißt es weiter aus dem Gesundheitsamt. Zugleich hat laut Polizei bei einigen der letzten „Spaziergänge“ die Disziplin in Sachen Maskentragen spürbar nachgelassen, und es seien verstärkt Tendenzen systematischer Umgehungsversuche verzeichnet worden. In dieser Gemengelage sei ein Zurückfahren der – ohnehin noch moderaten – Beschränkungen nicht darstellbar.

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