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#Mehr als zwölf Jahre Haft nach Mord an Freundin

Mehr als zwölf Jahre Haft nach Mord an Freundin

Ein 19-Jähriger ist in Lüneburg wegen Mordes an seiner gleichaltrigen Freundin zu zwölfeinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Nach der Messerattacke befand ihn die Jugendkammer des Landgerichts am Donnerstag nach dem Erwachsenenstrafrecht für schuldig.

Dies entsprach der Forderung der Staatsanwaltschaft, die nicht auf lebenslang plädierte, weil er noch Heranwachsender sei. Die Kammer sah keine niedrigen Beweggründe, befand aber auf Heimtücke. Das Motiv blieb im Unklaren. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig (AZ: 31 KLs 1501 Js), Revision kann innerhalb einer Woche eingelegt werden.

Der Deutsche hatte gestanden, die Abiturientin am 18. Januar abends in ihrem Auto erstochen zu haben. Die Nebenklage sah Heimtücke und niedrige Beweggründe bei der brutalen Tat mit einem Küchenmesser. Wegen einer besonderen Schwere der Schuld plädierten die Vertreter der Familie des Opfers auf lebenslang. Das Urteil bewerteten sie als sehr ausgewogen.

Der Verteidiger wollte eine Beurteilung nach dem Jugendstrafrecht und eine maßvolle Strafe von höchstens zehn Jahren wegen Totschlags erreichen. Der Vater des Opfers hatte seine Tochter nachts gefunden. Er hatte nach ihr gesucht, weil sie von ihrem Job in einem Lokal abends nicht nach Hause gekommen war.

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