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#Mehrere Corona-Kennzahlen weiter rückläufig

„Mehrere Corona-Kennzahlen weiter rückläufig“

Mehrere Kennzahlen zur Corona-Pandemie von vergangener Woche lassen laut Robert-Koch-Institut (RKI) auf einen rückläufigen Trend schließen. Die Sieben-Tage-Inzidenz zum Beispiel sank in allen Bundesländern, der Rückgang beträgt im Wochenvergleich 35 Prozent, wie aus dem Covid-19-Wochenbericht des Instituts vom Donnerstagabend hervorgeht. „Hierbei muss weiterhin der Faktor der Schulferien mit bedacht werden, der sowohl Kontakt- als auch Testverhalten beeinflusst“, heißt es.

Der Bericht bezieht sich größtenteils auf die vergangene Woche, als im Großteil der Bundesländer am Montag oder Dienstag Feiertag war.

Das RKI sieht aber auch weiter einen Rückgang bei den schwer verlaufenden Erkrankungen. Wie bereits in den Vorwochen wird vor einem hohen Infektionsdruck jetzt im Herbst gewarnt – nicht nur mit Blick auf Covid-19, sondern auch wegen anderer Atemwegserkrankungen. Die Grippe- und die RSV-Welle haben bereits begonnen. RSV steht für Respiratorisches Synzytial-Virus.

Sanofi-Impfstoff freigegeben

Die EU-Arzneimittelbehörde EMA gab am Donnerstag grünes Licht für die Zulassung eines Corona-Auffrischungsimpfstoffs des französischen Pharmakonzerns Sanofi . Das von Sanofi und dem britischen Konzern GlaxoSmithKline gemeinsam entwickelte Vakzin sei als Auffrischungs-Impfstoff für Erwachsene nach vorheriger Impfung mit den Präparaten von Biontech/Pfizer, Moderna sowie mit denen von Astrazeneca und Johnson&Johnson geeignet, erklärte die EMA am Donnerstag.

In Studien habe sich der Auffrischungs-Impfstoff als wirksam gegen die Omikron-Variante des Coronavirus gezeigt, erklärte die Behörde. Sanofi und GSK hatten den Impfstoff der „neuen Generation“ zeitgleich mit ihrem Basis-Impfstoff entwickelt, dessen Zulassung noch aussteht.

Impfpass fälschen ist strafbar

Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hob derweil in Leipzig einen Freispruch im Zusammenhang mit Fälschungen von Corona-Impfbescheinigungen auf. Im konkreten Fall liege ein Straftatbestand wegen Fälschung von Gesundheitszeugnissen vor, teilte der BGH am Donnerstag in Karlsruhe mit.

Seit einem Jahr drohen bei Nutzung eines gefälschten Impfpasses etwa in einer Apotheke eine Geldstrafe oder bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe. Für einen gewerbsmäßigen Handel mit solchen Papieren kann es bis zu fünf Jahre Haft geben.

In Hamburg war ein Angeklagter vom Vorwurf der Fälschung von Gesundheitszeugnissen freigesprochen worden, obwohl er gegen Geld insgesamt 19 falsche Coronanachweise in Impfpässen mit Chargennummer, Stempel und Unterschrift eines vermeintlichen Impfarztes ausgestellt hatte. Auch wegen Urkundenfälschung wurde er nicht verurteilt. Die Staatsanwaltschaft legte dagegen Revision ein und hatte nun Erfolg.

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