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#Wer mit dem E-Bike hier lang fährt, muss 350 Euro zahlen

„Wer mit dem E-Bike hier lang fährt, muss 350 Euro zahlen“

Für Radfahrer und E-Biker gibt es im Straßenverkehr ebenso Regeln und Bußgelder, wie für Autofahrer. Besonders tief in die Tasche müssen E-Bike- und Fahrradfahrer greifen, wenn sie eine Regel missachten. Und Lebensgefahr besteht auch noch.

Wer mit dem E-Bike hier lang fährt, muss 350 Euro zahlen
Wer mit dem E-Bike hier lang fährt, muss 350 Euro zahlenBildquelle: Bit Cloud / Unsplash

Dass man mit dem E-Bike nicht über rote Ampeln fahren sollte, dürfte jedem Radfahrer klar sein. Doch auch wer alkoholisiert oder bekifft mit dem Fahrrad oder E-Bike fährt, riskiert hohe Strafen. Es droht sogar Gefängnis. Selbst das Schieben des Drahtesels nach zu vielen Gläsern Bier kann einen den Auto-Führerschein kosten. Es gibt aber noch einen anderen Regelverstoß, den man immer wieder im Straßenverkehr beobachten kann. Und dieser kostet E-Biker und Radfahrer satte 350 Euro.

Heftige Strafe für E-Bike- und Radfahrer

Erst vor wenigen Tagen wurde ein Mann in Niedersachsen lebensgefährlich verletzt. Als er mit seinem E-Bike einen Bahnübergang überqueren wollte, wurde er von einem Zug erfasst. Nach derzeitigem Ermittlungsstand der Polizei war der 63-Jährige mit seinem E-Bike trotz Haltesignal über einen unbeschrankten Bahnübergang gefahren. Zu solchen Unglücken kommt es immer wieder. Denn: Fahrradfahrer nehmen die Schranken an einem Bahnübergang oft nicht ernst und fahren einfach an ihnen vorbei. Während der Mann aus Cappeln womöglich noch Glück im Unglück gehabt haben könnte, gehen diese Unfälle sonst meist tödlich aus.

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Mit dem E-Bike fühlen sich viele anscheinend noch sicherer, da sie annehmen, so schneller über den Bahnübergang zu kommen. Doch wer den Übergang trotz geschlos­sener Schranke beziehungsweise Halb­schranke überquert, riskiert nicht nur sein Leben. Es droht auch ein Bußgeld in Höhe von 350 Euro. Das betrifft aber nicht nur Fahrer eines Fahrrads oder E-Bikes, sondern alle „nicht­motorisierter Verkehrs­teilnehmer“. Darunter fallen also auch Fußgänger und Fahrer von E-Scootern. Nach Angaben des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs (ADFC) werden zusätzlich zwei Punkte im Kraftfahrt-Zentralregister in Flensburg eingetragen.

Auch dafür gibt es ein Bußgeld

Eine weitaus geringere Strafe müssen E-Bike- und Radfahrer auf sich nehmen, wenn sie freihändig fahren. Ja, auch dafür gibt es ein Bußgeld. Mit fünf Euro fällt das aber nicht sonderlich hoch aus. Gefährlich ist aber auch das. Richtig teuer wird es, wenn man dabei noch einen Unfall verursacht.

Bildquellen

  • Fahrradfahrer schockiert: So teuer soll E-Bike- und Radfahren werden: Thomas Jarrand / Unsplash
  • Wer mit dem E-Bike hier lang fährt, muss 350 Euro zahlen: Bit Cloud / Unsplash

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