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Geld zurück von der Bank

Zu dem spektakulären Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) zu Gebührenerhöhungen beim Girokonto liegt mittlerweile eine Urteilsbegründung vor – und sie scheint Rückforderungen von Bankkunden nach früheren Gebührenerhöhungen möglich zu machen. Der Banken-Dachverband „Deutsche Kreditwirtschaft“ bestätigte am Dienstag auf Anfrage den Eingang der Urteilsbegründung.

„Ob, in welcher Höhe und für welchen Zeitraum Verbraucher aufgrund des Urteils von ihrem Kreditinstitut Entgelte zurückfordern können, lässt sich nicht pauschal beantworten“, heißt es dazu in einer Mitteilung des Verbands. Dies sei „eine Frage des individuellen Vertragsverhältnisses zwischen Kunde und Bank“. Zunächst gelte es nun, das BGH-Urteil auszuwerten und sodann hieraus entsprechende Konsequenzen zu ziehen.

Das Urteil des BGH-Bankensenates von Ende April war ein Erdbeben für die Finanzbranche gewesen. Mit dem Grundsatzurteil gegen die Postbank erklärten die Bundesrichter bestimmte Allgemeine Geschäftsbedingungen für unwirksam, wonach Kunden neue Klauseln akzeptierten, wenn sie nicht auf die Ankündigung der Änderung reagierten. Solche Bestimmungen seien zu weitreichend und benachteiligten Kunden unangemessen, begründete der Senat die Entscheidung, die der Bundesverband der Verbraucherzentralen erstritten hatte (Az.: XI ZR 26/20).

Chancen für Verbraucher steigen immens

Gespannt wartete die Branche seither auf die schriftlichen Urteilsgründe. Wie das Branchenportal Finanz Szene, dem das Urteil am Wochenende vorab vorlag, schrieb, fordern die Karlsruher Richter von den Banken und Sparkassen unmissverständlich die nunmehr unwirksame „Schweigen ist Zustimmung“-Klausel nicht mehr zu nutzen. Auf die Institute rolle eine Welle von Rückstellungen wegen zu Unrecht eingeführter und erhöhter Entgelte zu, mindestens rückwirkend bis zum Jahr 2018. So heißt es unter anderem, dass sich die Banken und Sparkassen sich auch dann nicht mehr auf die Klausel berufen können, wenn es um frühere Entgelterhöhungen geht. Soweit es um die Hauptleistungen einer Bank geht, halten die BGH-Richter sogar einen separaten Änderungsvertrag für notwendig. Eine Zustimmungsfiktion im Falle einer fehlenden fristgerechten Ablehnung reicht nicht aus, heißt es in den schriftlichen Urteilsgründen.

Damit steigen die Chancen für Verbraucher immens, wenn sie unter Verweis auf die Entscheidung zu viel gezahltes Geld von ihrer Bank zurückverlangen – vorausgesetzt, wenn wie Finanz Szene schreibt, die Gebührenordnung noch nicht verjährt ist. Für Klaus Müller, Vorstand des VZBV, ist die Urteilsbegründung aus Karlsruhe eindeutig. „Die seit Jahren branchenweit für Vertragsanpassungen und Preiserhöhungen verwendeten AGB-Klauseln sind unwirksam und dafür gibt es auch keinen Vertrauensschutz.“ Der Ball liege nun bei den Banken und Sparkassen: „Wir erwarten, dass sie unverzüglich zu Unrecht vereinnahmte Gelder zurückerstatten und rechtswidrige Vertragsänderungen rückgängig machen.“

Mehrere Banken, darunter die Comdirect und die Sparkasse Köln-Bonn, hatten geplante Gebührenerhöhungen wegen des BGH-Urteils zunächst auf Eis gelegt. Die Stiftung Warentest hat einen Musterbrief ins Internet gestellt, mit dem Bankkunden von ihrer Bank Geld für frühere Gebührenerhöhungen zurückfordern können.

In Bankkreisen hatte es als erste Reaktion auf das Urteil geheißen, wenn nun gewaltige Beträge zurückgefordert würden, könnte das schwächere Institute unter Umständen in eine Schieflage bringen. Die Bankenaufsicht Bafin hatte zuletzt spekuliert, dass sich die Rückzahlungen für einige Institute auf die Hälfte des Jahresüberschusses beziffern könnten. Eine kleine Umfrage unter Banken und Sparkassen zeigte, dass den meisten Instituten schon Rückforderungen vorlagen. Auch die Schlichtungsstelle des Bankenverbands wurde inzwischen eingeschaltet.

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