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#Urteil zur Rentenbesteuerung: Nachhilfe im Rechnen

Urteil zur Rentenbesteuerung: Nachhilfe im Rechnen

Das höchste deutsche Finanzgericht verlangt eine andere Besteuerung künftiger Rentner. Zwar wurden zwei Kläger abgewiesen, die sich schon doppelt belastet sehen, aber nicht zuletzt für spätere Rentnerjahrgänge ist eine zu hohe Besteuerung nicht ausgeschlossen. Das Finanzministerium hatte diese Möglichkeit bisher stets verneint. Nun erhielt es Nachhilfe im Rechnen. Die Rechtsfrage, um die es in München ging, ist extrem komplex. Dabei ist die Ausgangslage relativ einfach: Es darf keine Doppelbesteuerung geben. Das heißt, der Teil der Rente, der auf versteuerten Beiträgen beruht, hat steuerfrei zu bleiben.

Grundsätzlich hat das Finanzgericht die gestreckte Umstellung auf die nachgelagerte Besteuerung gebilligt. Doch im Konkreten hakt es noch nach seiner Einschätzung. Strittig war vor allem, wie der Grundfreibetrag bei der Rentenbesteuerung zu behandeln ist. Die Richter sind der Ansicht, dass dieser in dieser Frage außen vor bleiben sollte. Sonst hätten Rentner mit weiteren Einkünften wie Mieteinnahmen nicht zu rechtfertigende Nachteile.

Seit dem Jahr 2005 wächst von Jahr zu Jahr der Anteil des Rentenbeitrags, der steuerfrei bleibt, erst vom Jahr 2025 an sollte er komplett verschont werden. Doch schon vom Jahr 2040 an sollen neue Rentner mit ihren Altersbezügen voll besteuert werden. Die Richter gehen davon aus, dass der Rentenfreibetrag bald nicht mehr ausreichen wird, um in allen Fällen eine doppelte Besteuerung zu vermeiden. Besonders heikel ist die Lage bei den Selbständigen. Dass liegt daran, dass bei den anderen die Arbeitgeber die Hälfte der Beiträge tragen – steuermindernd.

Es ist ein peinliches Urteil für Olaf Scholz. Der Sozialdemokrat sitzt seit März 2018 an der Spitze des Finanzministeriums. Er präsentiert sich gern als jemand, der langfristig plant und sich um wichtige Dinge selbst kümmert. Man sollte meinen, dass die Rentner dazugehören – zumal Scholz im September das Kanzleramt erobern möchte. Es ist absehbar, dass die nächste Koalition als Erstes einen Kassensturz machen muss. Nun kommt die Reform der Einkommensteuer erschwerend hinzu.

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