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#Morgen sind wir postkolonial

Morgen sind wir postkolonial

Im Juni 1535 landete ein von Karl V. geführtes Expeditionsheer in der Bucht von Tunis und eroberte nach wochenlanger Belagerung die Stadt. Bei der Erstürmung wurden Tausende von Zivilisten massakriert. Anschließend übergab der Habsburgerkaiser das Territorium an Muley Hasan aus der lokalen Berber-Dynastie der Hafsiden, der fortan als Vasall der spanischen Krone in Tunesien regierte. Sieben Jahre später wurde Muley Hasan von einem seiner Söhne gestürzt, aber Tunis blieb ein Verbündeter Spaniens, bis es 1574 von einem osmanischen Heer besetzt und endgültig dem Reich des Sultans von Konstantinopel einverleibt wurde.

Andreas  Kilb

Im neuen „Leitfaden Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten“ des Deutschen Museumsbunds rangiert die vierzigjährige Vasallität von Tunis, die durch eine spanische Garnison in der Schlüsselfestung La Goleta unterstützt wurde, unter „formale Kolonialherrschaften“. Auch die anschließende, dreieinhalb Jahrhunderte dauernde Oberherrschaft der Osmanen fällt darunter, ebenso wie sämtliche britischen Kolonien in Nordamerika vor 1776 und die italienische Insel Elba, die von 1557 bis 1709 von Spanien besetzt war. Das Herzogtum Mailand, das über viele Generationen einem spanischen Gouverneur unterstand, und das heutige Finnland, das jahrhundertelang zu Schweden gehörte, zählen jedoch nicht dazu – oder besser, nur jene finnischen Gebiete, die 1808 an Russland abgetreten und 1917 unabhängig wurden. Dafür ist, wie der Museumsbund weiß, der amerikanische Bundesstaat Hawaii eine „formale Kolonialherrschaft“, genauso wie die Insel Arguin vor der Küste Mauretaniens, auf der von 1685 bis 1721 ein brandenburgisch-preußischer Handelsstützpunkt lag.

Wann und wo und wie genau?

Leitfäden sind Orientierungshilfen für unübersichtliche Problemlagen. Der Leitfaden des Museumsbundes will, wie es in der Einleitung heißt, der „Sensibilisierung und Information der Institutionen“ dienen und „Hilfsmittel für die Praxis“ im Umgang mit kolonialen Kulturgütern bereitstellen. Dafür wäre es allerdings unerlässlich, festzustellen, wann und wo und in welchem Umfang genau seit dem Spätmittelalter auf dem Globus koloniale Machtverhältnisse bestanden und wie sie sich auswirkten.

Dabei ist nicht die Komplexität des Einzelfalls das Problem, sondern die Trennschärfe der Kriterien: War die Regierung, wie in Mailand oder auf Elba, eine Fremdherrschaft? Oder wurde sie, wie in Tunis, von Einheimischen mit ausländischer Unterstützung ausgeübt? Durfte die Bevölkerung gar, wie auf Hawaii, ihre politischen Repräsentanten selbst wählen?

Nicht alle waren Opfer

An dieser Aufgabe, trennscharfe Begriffe zur Entscheidungshilfe in Streitfällen auszuarbeiten, ist der Museumsbund auch in der dritten Auflage seines Ratgebers gescheitert. Zwar lässt er den Hamburger Historiker Jürgen Zimmerer den Unterschied zwischen Stützpunkt-, Siedlungs- und Beherrschungskolonien an Beispielen – Hongkong, Nordamerika, Britisch-Indien – erläutern, aber eine praktische Konsequenz, etwa für die Einstufung von Sammlungsobjekten als mehr oder eben weniger toxisch, zieht die von Wiebke Ahrndt, der Direktorin des Bremer Überseemuseums, geleitete Arbeitsgruppe nicht daraus.

Stattdessen heißt es salomonisch, man finde es „problematisch“, sämtliche Herkunftsgesellschaften „pauschal zu Opfern zu erklären“. Genau – einige waren auch gleichberechtigte Handelspartner oder sogar, wie das äthiopische Kaiserreich, militärisch überlegene Gegner der Kolonialmächte. Aber was heißt das, wenn es hart auf hart kommt und ein ausländischer Staat die Herausgabe von deutschem Museumseigentum verlangt?

Darum gehe es gar nicht, sagte Wiebke Ahrndt bei der Vorstellung des Leitfadens am Dienstag: Rückgabeforderungen seien „überhaupt nicht an der Tagesordnung“, gefragt seien Kontakte, Kooperationen, Kommunikation auf Augenhöhe. Das mag sein, aber sollte ein Museums-Handout in Zeiten des Postkolonialismus nicht auch den Ernstfall berücksichtigen? Eine abschließende Festlegung von Erwerbungsumständen, die als unrechtmäßig zu betrachten seien und deshalb zur Rückgabe von Objekten führen könnten, hielten die Autorinnen „wegen der Vielzahl der verschiedenen Fallgestaltungen“ derzeit nicht für sinnvoll, orakelt der Leitfaden. Anders gesagt: Jedes deutsche Museum bleibt, was die historische Beurteilung der eigenen Sammlung, den Umgang mit Herkunftsgesellschaften, postkolonialen Aktivisten und Restitutionsforderungen und die Einwerbung von Mitteln zur Provenienzforschung angeht, weiter auf sich allein gestellt. Wenn auch mit einer Broschüre mehr im Regal.

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