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#Moskau verweigert UN-Ermittlern Auskünfte

„Moskau verweigert UN-Ermittlern Auskünfte“

Russland verweigert sich bislang ohne Begründung der Zusammenarbeit mit einer UN-Kommission, die Menschenrechtsverstöße im Zusammenhang mit dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine untersuchen soll. Das teilten die drei Mitglieder der Untersuchungskommission am Donnerstag in Wien mit, wo deren Büro eingerichtet worden ist. Das Gremium wird geleitet durch den Norweger Erik Møse, der früher Vorsitzender des UN-Kriegsverbrechertribunals für Ruanda und Richter am Europäischen Menschenrechtsgerichtshof war. Ferner gehören ihm die bosnische Ombudsfrau Jasminka Džumhur an, sowie der Kolumbianer Pablo de Greiff, früher UN-Menschenrechtsberichterstatter.

Die „Unabhängige Internationale Untersuchungskommission zur Ukraine“ ist im März durch eine Resolution des UN-Menschenrechtsrats aufgestellt worden, zunächst für ein Jahr. Sie soll „allen Vorwürfen über Verletzung oder Missbrauch von Menschenrechten sowie Verletzungen internationalen Menschenrechts und ähnlichen Verbrechen im Zusammenhang mit der Aggression gegen die Ukraine durch die Russische Föderation“ nachgehen, wie es in einer Selbstdarstellung heißt. Dabei soll sie die Tatsachen feststellen, was passiert ist, und versuchen sicherzustellen, dass die dafür verantwortlichen Personen auch zur Verantwortung gezogen werden. Møse betonte dabei „mit aller Klarheit: Wir untersuchen Verstöße aller Seiten in dem Konflikt.“

Nennung von Täternamen unwahrscheinlich

Man sei bei der Arbeit stark auf den Schutz der Unabhängigkeit, Unparteilichkeit und Objektivität der Kommission bedacht, versicherte Džumhur. Daher versuche man „so viele Informationen wie möglich aus verschiedenen Quellen“ zu bekommen. De Greiff legte Wert auf einen „auf die Opfer gerichteten Ansatz“. Opfer hätten Rechte, aber auch Bedürfnisse, etwa auf Wahrheit, Schutz und die Förderung ihres Wohlbefindens. Die Kommission arbeite auch mit der ukrainischen Justiz zusammen, deren Erkenntnisse berücksichtigt würden. Auf der russischen Seite, sagte Møse auf Nachfrage, habe man mit Behörden auf mehreren Ebenen versucht Kontakt aufzunehmen, aber „bisher keinen Dialog herstellen können“. Eine Begründung für die Verweigerungshaltung habe man nicht erhalten.

Inhaltlich mochten die Kommissionsmitglieder noch nicht Auskunft über ihre bisherigen Feststellungen geben. Das müsse dem UN-Menschenrechtsrat vorbehalten bleiben, dem Ende nächster Woche mündlich ein erster Bericht erstattet werde. Anschließend ist auch ein kurzer mündlicher Bericht vor der UN-Generalversammlung vorgesehen. Dass dabei Namen von möglichen Tätern genannt würden, sei nicht zu erwarten, sagte Møse, dafür sei es noch zu früh. Später sei das aber durchaus möglich, wenn entsprechend dichte Beweise ermittelt worden seien. Für Oktober wird ein Zwischenbericht angekündigt, für März ein Abschlussbericht. Ob das Mandat der Kommission dann verlängert wird, obliege den entsprechenden UN-Gremien, sagte der Vorsitzende. Er schloss aber nicht aus, dass die drei ehrenamtlich und teils nebenberuflich tätigen Mitglieder in dem Fall weitermachen würden.

Unterstützt werden sie von einem 20 Personen umfassenden Ermittlerteam, das seinen Sitz in Wien hat und von Fall zu Fall in die Ukraine reist. Man suche Quellen aus erster Hand, arbeite aber auch eng mit vielen Nichtregierungsorganisationen und örtlichen Interessenvertretern und Behörden zusammen, ferner mit anderen internationalen Organisationen und Ermittlungen. „Wir sind ja nicht allein dort,“ sagte Møse. Im Vergleich mit dem Internationalen Strafgerichtshof, der ebenfalls in der Ukraine ermittelt, sei das Mandat seiner Kommission viel breiter angelegt. Es gehe nicht nur um Kriegsverbrechen oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit, sondern generell um Menschenrechtsverstöße, auch durch Institutionen. Man habe auch den Auftrag, in die Zukunft zu blicken und Empfehlungen auszusprechen, was Staaten tun könnten.

Das Mandat erteilt den Auftrag, die Beweise einschließlich Interviews zu dokumentieren und zu sammeln, auch „mit Blick auf jegliche künftige Gerichtsverfahren“. Eine zusätzliche Resolution verweist ausdrücklich auf die Vorfälle im Februar und März in den Gebieten Kiew, Sumy, Tschernihiw und Charkiw. Das bedeute aber keine Einschränkung, sagte Møse, sondern eine Handreichung zur Konzentration angesichts des so „breiten Mandats“, das gleichwohl fürs ganze Land gelte. Džumhur verwies auf die logistischen Schwierigkeiten: Zu manchen Regionen habe man gar keinen Zugang. Und „wir haben halt nur 20 Leute“.

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