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#Nicht fair, aber rechtmäßig

„Nicht fair, aber rechtmäßig“

Ihr Kampf um Chancengleichheit und Nominierungsgerechtigkeit dauerte zweieinhalb Jahre. Zwischenzeitlich sah es für die Beachvolleyballspielerinnen Kim van de Velde (geborene Behrens) und Cinja Tillmann auch nach einem Erfolg aus. Doch am Ende sind sie mit ihrer Schadensersatzklage gegen den Deutschen Volleyball-Verband (DVV) doch gescheitert. Das Oberlandesgericht Frankfurt (OLG) wies die Klage der Sportlerinnen in letzter Instanz ab. Zuvor hatte das Landgericht zugunsten der Spielerinnen geurteilt. Dagegen hatte der DVV Berufung einlegt.

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Tillmann/Behrens hatten sich dagegen gewehrt, dass sie im Sommer 2019 vom Verband bei der Nominierung für internationale Turniere auf Welttour-Niveau offensichtlich benachteiligt wurden. Gleich bei sieben Veranstaltungen durften sie nicht mitspielen, obwohl sie sich ihres Erachtens laut Weltrangliste dafür qualifiziert hätten.

Nur vier Teams pro Nation dürfen an einem Turnier auf dieser Ebene teilnehmen. Die drei Besten sind gesetzt. Um den vierten Platz werden üblicherweise Ausscheidungsspiele ausgetragen. Die Deutschen vermieden aber diese „Country Quota“. DVV-Sportdirektor Niclas Hildebrand meldete Behrens/Tillmann schlicht ab, um die Olympia-Chancen der anderen deutschen Duos, die unter dem Labal „Nationalteam“ antraten, nicht zu gefährden.

Monopolstellung des Verbandes

Dadurch sind dem Privat-Team Gagen und Preisgelder in fünfstelliger Höhe entgangen, die sie zurückforderten. Das Landgericht war schon am 7. Oktober 2020 ihrer Ansicht gefolgt. Es bezifferte die Verluste auf mindestens 17.000 Dollar (16.122 Euro) und verurteilte den DVV zur Schadensersatzzahlung. Der Verband habe eine Monopolstellung, sei deshalb verpflichtet, „jeden für Wettkämpfe zu normieren, der die Voraussetzungen für die Leistungsgewährung erfüllt“.

Das OLG bewertete den Sachverhalt nun anders: „Schadensersatzanspruch hätte nur dann zuerkannt werden können, wenn sich feststellen ließe, dass der Verband die Klägerinnen für jedes Turnier zwingend hätte nominieren müssen.“ Dies sei aber nicht der Fall. Es könne „letztlich offenbleiben, ob der Verband seine marktbeherrschende Stellung missbräuchlich ausgenutzt habe“, hieß es weiter. Die Entscheidung sei nicht mehr anfechtbar, obwohl das OLG einräumt: „Zweifel waren insoweit angebracht, als der Verband mit der Festlegung bevorrechtigter Teams für das gesamte Jahr 2019 den von den Klägerinnen erzielten Weltranglistenpunkten und damit dem Leistungsprinzip grundsätzlich zu wenig Beachtung geschenkt habe.

„Wir sind froh, dass der Prozess jetzt abgeschlossen ist“, teilte DVV-Vorstandsmitglied Julia Frauendorf nach der Entscheidung mit. Unabhängig von dem Urteil würden die Nominierungskriterien des DVV aber geprüft. Die „Country Quota“ wurde bereits wieder eingeführt.

Die beiden Sportlerinnen hatten ihr Können trotz der Blockade seitens des Verbandes im Übrigen durchaus eindrucksvoll unter Beweis gestellt. Als Nachrückerinnen gewannen sie 2020 den EM-Titel. Danach trennten sie sich. Mittlerweile hat Kim Behrens den niederländischen Beachvolleyballspieler Steven van de Velde geheiratet. Im Frühjahr wurde die 29-Jährige Mutter. Auch Cinja Tillmann hat ihren Status geändert. Die 30-Jährige spielt mittlerweile gemeinsam mit der 21 Jahre alten Svenja Müller – als Nationalteam.

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