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#Nur kleiner Teil der Grundsteuererklärungen eingereicht

„Nur kleiner Teil der Grundsteuererklärungen eingereicht“

Die Sache ging schon schlecht los: Als Anfang Juli gut 100 000 deutsche Haus- und Wohnungsbesitzer beschlossen, ihre Grundsteuererklärung abzugeben, funktionierte auf einmal gar nichts mehr. Das digitale Steuerportal Elster brach wegen des großen Andrangs kurzzeitig zusammen. Dabei hätten die Behörden vorbereitet sein müssen. Schließlich waren es die Finanzämter, die Millionen Haus- und Wohnungsbesitzer dazu aufgefordert hatten, zwischen Anfang Juli und Ende Oktober ihre Grundstücksdaten zu übermitteln. Dass es gut 100 000 Bürger zeitgleich versuchen, hätte angesichts der Größenordnung des Vorhabens niemanden überraschen sollen, schließlich geht es um rund 35 Millionen Immobilien.

Ralph Bollmann

Korrespondent für Wirtschaftspolitik und stellvertretender Leiter Wirtschaft und „Geld & Mehr“ der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung in Berlin.

Dennis Kremer

Redakteur im Ressort „Wert“ der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung.

Der Aufwand hat mit dem Bundesverfassungsgericht zu tun. Im Jahr 2018 hatten die Richter die alte Berechnungsmethode der Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt. Sie beruhte im Westen auf Grundstückswerten aus dem Jahr 1964, im Osten gar auf Werten aus dem Jahr 1935. Selbst ohne große Fachkenntnis leuchtet schnell ein, dass sich damit nicht länger arbeiten ließ.

Der Ärger ist groß

Trotzdem ist jetzt der Ärger groß. Im Internet machen zahlreiche Bürger ihrem Ärger Luft. Die einen beschreiben, wie sie am Elster-Portal verzweifeln, andere haben Mühe, die geforderten Daten zusammenzutragen. Wieder andere verstehen nicht, was sie an bestimmten Stellen der Erklärung eintragen müssen. Der Bund der Steuerzahler berichtet selbst in der Ferienzeit von einer konstanten Zahl an Anrufen zu dem Thema. Noch komplizierter wird es dadurch, dass nicht alle Bundesländer einem einheitlichen Modell folgen. Bayern, Niedersachsen, Hessen, Baden-Württemberg und Hamburg nutzen eine Öffnungsklausel und folgen nicht dem Bundesmodell. Aber auch bei Letzterem gibt es zwischen den Ländern kleinere Unterschiede.

Mittlerweile haben zwar viele der Länder wegen der Kritik der Bürger nachgebessert. Sie haben eigene Hotlines eingerichtet, Erklärvideos produziert und spezielle Internetseiten eingerichtet. Aber der anfängliche Elan der Bürger, sich mit dem unangenehmen Thema zu befassen, ist verschwunden. Das zeigt eine Umfrage der F.A.S. in allen 16 Bundesländern. Der Rücklauf ist bislang so gering, dass sich die Frage stellt, ob die ganze Aktion zu scheitern droht. Denn bundesweit sind auf elektronischem Weg gerade zehn Prozent der erwarteten Erklärungen eingegangen. Dabei ist mit Blick auf die Abgabefrist fast schon Halbzeit.

Noch gibt man sich in den meisten Bundesländern entspannt. Es sei nachvollziehbar, dass in Anbetracht der Sommer- und Ferienzeit viele Steuerpflichtige die Frist ausnutzten, schreibt etwa die Hamburger Finanzbehörde. Aus anderen Länderministerien ist Klartext zu vernehmen. So heißt es aus Thüringen: „Die Quote der eingegangenen Erklärungen von 7,4 Prozent bis zum 14. August ist nicht zufriedenstellend.“

Zwar lassen sich die Zahlen der einzelnen Länder nicht völlig vergleichen, weil einige auch Erklärungen auf Papier hinzuzählen. Viele wiederum rechnen Grundsteuererklärungen für landwirtschaftliche Flächen ein. Auch die Stichtage variieren leicht. Doch insgesamt ergibt sich ein klares Bild: Die Abgabezahlen sind überall gering, in Ostdeutschland noch einmal deutlich niedriger als im Westen. Mecklenburg-Vorpommern steht mit einer Abgabequote von 4,2 Prozent am Ende der Liste, die Brandenburger tun sich mit 5,2 Prozent ähnlich schwer. Berlin schafft 6,7 Prozent, Sachsen kommt auf 7,6 Prozent und Sachsen-Anhalt auf 8,9 Prozent.

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